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Islamische Bestattung in Neu-Isenburg und Dreieich möglich

Islamische Bestattung in Neu-Isenburg und Dreieich möglich

Veröffentlicht: 27/07/2014 von Stadt Neu-Isenburg

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Mit einer Satzungsänderung hat der Friedhofszweckverband das geänderte Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz umgesetzt und damit die sarglose Bestattung möglich gemacht. Das Gesetz war im Frühjahr 2013 in Kraft getreten. Seitdem sind in hessischen Städten und Gemeinden sarglose Bestattungen aus religiösen Gründen erlaubt. Die konkrete Umsetzung ist allerdings nicht leicht zu realisieren, da sie mit vielen Fragen, die die kommunalen Friedhofsverbände vor Ort klären müssen, verbunden ist.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, hat sich der Geschäftsführer des Friedhofszweckverbandes, Peter Viehmann, bei den unterschiedlichen Stellen (Gesundheitsamt, Arbeitskreise der Friedhofsverwaltungen, der Kommunalversicherung und der Berufsgenossenschaft) erkundigt. Viele dieser Stellen taten sich dabei sehr schwer, verbindliche Auskünfte zu erteilen. Nach und nach kristallisierten sich dann doch Lösungsmöglichkeiten heraus und man verständigte sich auf ein gemeinsames Verfahren, nach dem eine Bestattung ohne Sarg durchgeführt werden kann. Wichtig war dabei, dass alle in Deutschland geltenden Vorschriften hinsichtlich Gesundheitsschutz und Unfallverhütung Beachtung finden.

Dialog mit muslimischen Gemeinden

Walter Norrenbrock, Vorsitzender des Zweckverbandes betont, dass in diesem Prozess der Dialog mit Vertretern und Vertreterinnen der hiesigen muslimischen Gemeinden besonders wichtig war. Dieser fand im Rahmen der Arbeitsgruppe „Islamische Bestattung“, die seit 2012 von der Integrationsbeauftragten Paola Fabbri Lipsch koordiniert und moderiert wird, statt. Zusammen mit dem Geschäftsführer und dem Vorsitzenden des Zweckverbandes nehmen die Türkisch-Islamische Gemeinde, die marokkanische und die Ahmadiyya-Gemeinde sowie muslimische Bestatter an der Arbeitsgruppe teil.

Am intensiven Austausch zum Thema sarglose Bestattung waren auch die muslimischen Gemeinden und die Integrationsbeauftragte in Dreieich, Karin Scholl, beteiligt. Zu einem der vielen Treffen wurden auch die christlichen Gemeinden eingeladen, um ihre Sichtweise einzubringen. Viele konkrete Details im Blick auf die Umsetzung des Gesetzes und darüber hinausgehende Fragen wurden diskutiert, wie z.B. die im muslimischen Glauben vorgeschriebene rituelle Waschung und dem ewigen Ruherecht. Auch dafür hat jetzt der Zweckverband die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die Vertreter aller beteiligten muslimischen Gemeinden haben den Dialog und das Ergebnis sehr begrüßt.

Auf dem zwischen Neu-Isenburg und Dreieich-Sprendlingen gelegenen Waldfriedhof Buchenbusch gibt es zwar schon seit 1999 ein Grabfeld für die Bestattung von Muslimen, allerdings galt bis dahin der allgemeine Sargzwang. Bis zum heutigen Tag fanden auf dieser Fläche 23 Bestattungen statt.

Bisher haben viele Menschen muslimischen Glaubens ihre Verstorbenen in die Herkunftsländer überführen lassen, wo sie zwar nach ihren religiösen Regeln bestattet wurden, der Besuch der Grabstätten jedoch nur schwer und selten möglich ist. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Änderung können nun Muslime die Verstorbenen in der Nähe ihres Lebensmittelpunktes bestatten und die Gräber aufsuchen, so oft sie das wünschen. Damit ist ein wichtiger Baustein in der Kette der Integration verwirklicht. „Man kann also sagen,“ - so Walter Norrenbrock, „dass sich hier der Kreis aller Integrationsbestrebungen schließt.“

www.familien-blickpunkt.de

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