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Qualitätsabbau in Kindertagesstätten stoppen

Qualitätsabbau in Kindertagesstätten stoppen

Veröffentlicht: 06/03/2013 von SPD Stadtverordnetenfraktion

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Die Langener SPD-Fraktion wird in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 14. März beantragen, dass der Magistrat der Stadt in der anstehenden parlamentarischen Beratung über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und gegenüber dem Sozialministerium darauf hinwirkt, dass der Entwurf des sogenannten Kinderförderungsgesetzes zurückgenommen und umfassend überarbeitet wird.

Der vorgelegte Entwurf der Landesregierung sei abzulehnen, da das geplante Gesetz den Zielen einer guten pädagogisch sinnvollen Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen widerspreche, erläutert die Fraktionsvorsitzende der Langener SPD Margrit Jansen. „Auf dem Spiel steht die Qualität der Arbeit in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen. Deshalb ist es erforderlich, dass sich auch die Stadt Langen an den hessenweiten Protesten beteiligt.“

Das geplante Gesetz stelle einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen dar, heißt es weiter in der Begründung des SPD-Antrags. „Die Einführung von sogenannten Fallpauschalen für die betreuten Kinder, von Betreuungsmittelwerten in der Berechnung der Anwesenheitszeiten und die Erhöhung des möglichen Anteils von Nicht-Fachkräften in der Betreuung hat eine Ökonomisierung der Kinderbetreuung zur Folge. Nur große Gruppen rechnen sich – also bis zu 16 Kinder im U3-Bereich und 25 Kinder im Kindergartenbereich.“

Wenn der Entwurf Gesetz werde, dann rechneten sich zudem nur solche Öffnungszeiten, in denen möglichst alle Kinder anwesend seien. „Kleine Gruppen und längere Öffnungszeiten, etwa bis 17:00 Uhr - wie sie gerade in Langen mit Blick auf den Bedarf der Eltern beschlossen werden sollen - werden unwirtschaftlich oder müssen anderweitig finanziert werden.

Weil Eltern, Träger und auch wir als Stadtverordnetenversammlung aber gute Qualität, kleine Gruppen und bedarfsgerechte Öffnungszeiten wollen und weil schon allein auf Grund baulicher Voraussetzungen und zugrunde liegender Betriebsgenehmigungen viele Träger überhaupt nicht in der Lage sind, die dann erforderliche „Volllast“ ihrer Einrichtungen herzustellen, wird sich die anteilige Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen durch das Land Hessen weiter reduzieren.

Der Gesetzentwurf enthalte zudem nur unzureichende Regelungen über die finanziellen und personellen Mehrbedarfe für Inklusion und für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf. „Auch das ist ein Rückschritt angesichts der EU-Behindertenrechtskonvention und den Bemühungen um soziale Integration von benachteiligten Kindern.“

Die Landesregierung sei gerade erst aufgrund des Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofes verpflichtet worden, den Kommunen einen Ausgleich für die Mehrbelastungen angesichts landesgesetzlicher Vorgaben in der Kinderbetreuung zu gewähren. Statt den Anteil des Landes an der Finanzierung deutlich zu erhöhen, werde das geplante Gesetz jedoch schon wieder dazu führen, „dass das Land weniger Mittel für die Kinderbetreuung ausgibt bzw. die Sicherung bestehender qualitativer Standards und die Mehrkosten des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen den Kommunen allein überlässt,“ so Margrit Jansen. „Das ist unverantwortlich und dient unseren Kindern nicht. Deshalb ist das Gesetz in der vorgelegten Form abzulehnen.“

www.familien-blickpunkt.de

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