Aktuelles aus Stadt und den Gemeinden im Kreis Offenbach


  • Hinzufügen zu Twitter
  • Hinzufügen zu Facebook


Fotogalerie

Vorbereitungen zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge laufen an

Vorbereitungen zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge laufen an

Veröffentlicht: 23/03/2013 von Magistrat der Stadt Dreieich

» Gemeinden im Blickpunkt
»» Dreieich

Stadt Dreieich kommt ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Straßenbeiträge einzuführen 

Dreieich. Am 20. November 2012 hat der hessische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) beschlossen. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Mit Paragraph 11 KAG wird den hessischen Kommunen nun verpflichtend ins Buch geschrieben, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, denn „die Gemeinden sollen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen), der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben.“

Diese gesetzliche Klarstellung ist auch im Sinne der Kommunalaufsicht, denn die hatte schon seit Jahren von Kommunen mit defizitärem Haushalt die Einführung von Straßenbeiträgen gefordert. In Dreieich war dies zuletzt durch Auflage Nr. 4 zur Genehmigung des Haushalts 2012 der Fall: „Für die Stadt Dreieich ist eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. Auf Paragraph 93 Absatz 2 und 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird verwiesen.“

Für die Stadtverordneten der Stadt Dreieich ist die nun vorliegende Gesetzesänderung eine erfreuliche Entwicklung, denn damit hat sich erfüllt, was sie in ihrer Sitzung am 28. September 2010 beschlossen hatten: Die Hessische Landesregierung und der Hessische Landtag wurde aufgefordert, „die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen die Entscheidung, ob sie für die Straßengrundsanierung erforderlichen Mittel über herkömmliche Straßenbeiträge, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge oder über die Grundsteuer beschaffen, in eigener Verantwortung treffen können."

„Jetzt besteht nach Paragraph 11a (1) KAG die Möglichkeit, anstelle der Erhebung einmaliger Beiträge wiederkehrende Straßenbaubeiträge zu erheben“, erklärt Bürgermeister Dieter Zimmer und kündigt an: „davon werden wir jetzt Gebrauch machen.“

Das System ist nicht neu: Zahlreiche Bundesländer haben bereits die Möglichkeit, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben. In jedem Bundesland sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings ein wenig anders.

Für Hessen sind im neuen KAG folgende wichtige Regelungen getroffen worden:

1. Die Bildung von Abrechnungsgebieten

Alle Verkehrsanlagen eines Abrechnungsgebietes bilden eine einheitliche kommunale Einrichtung. Abrechnungsgebiete können nach Paragraph 11a (2a) Nr. 1 KAG beispielsweise im Zusammenhang bebaute Ortsteile, in Dreieich also die fünf Stadtteile, sein. „Das ist ein Wermutstropfen, denn wir hätten uns ganz Dreieich als ein Abrechnungsgebiet gewünscht,“ so Bürgermeister Dieter Zimmer.

Dennoch bietet die gültige Regelung im Gegensatz zu den einmaligen Straßenbeiträgen Vorteile, denn nicht mehr nur die Eigentümer oder Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke sind beitragspflichtig, die durch die zu erneuernde Straße erschlossen werden, sondern alle Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Abrechnungsgebietes – also eines Stadtteils – als Solidargemeinschaft.

2. Ermittlung des Beitragssatzes/Bestimmung des Abrechnungszeitraums

Anders als bei den einmaligen Beiträgen ermächtigt der Gesetzgeber die Kommune, alle anfallenden Kosten für Um- und Ausbaumaßnahmen an Straßen eines Abrechnungsgebietes über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abzurechnen.

Es ist somit vor der Einführung der Satzung von der Stadtverordnetenversammlung noch zu entscheiden, ob ein jährlicher Abrechnungszeitraums gewählt wird, oder aber ob der Zeitraum zwischen zwei und fünf Jahren liegen soll.

Für beide Möglichkeiten gibt es Vor- und Nachteile: Während beispielsweise bei einem zugrunde gelegten jährlichen Abrechnungszeitraum nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet wird, geht die längere Laufzeit mit höherem Aufwand einher, da hier zunächst auf der Basis einer Kostenschätzung Beiträge erhoben und nach Abschluss der Baumaßnahme mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet werden.

Dafür wiederum ändert sich der Beitragssatz bei einem jährlichen Abrechnungszeitraum von Jahr zu Jahr und geht möglicherweise mit hohen Schwankungen einher, während bei der längeren Laufzeit die Beiträge über den gewählten Zeitraum einheitlich sind.

3. Ermittlung des städtischen Anteils

Ähnlich wie bei den einmaligen Beiträgen hat auch die Stadt ihren Anteil an den Kosten für die Straßenerneuerung zu tragen. Laut neuem KAG sind das mindestens 25 Prozent. Auch diesen städtischen Anteil muss die Stadtverordnetenversammlung noch beschließen.

Dabei ist es wahrscheinlich, dass er von Stadtteil zu Stadtteil unterschiedlich hoch ist, weil in seine Errechnung sowohl die Fläche aller Straßen eines Abrechnungsgebietes als auch die Klassifizierung der Straßen (Anliegerstraße, inner- oder überörtliche Verbindungsstraße) mit einfließt.

Beitragserhebung an sich ist schon eine höchst komplexe Materie. Im Fall der jetzt geplanten Einführung der wiederkehrenden Beiträge trifft dies sicherlich im mehrfachen Sinne zu, denn der Vorbereitungsaufwand ist enorm: Neben den exakten Straßenflächen müssen alle zur Beitragsermittlung notwendigen Daten für alle rund 14.700 Dreieicher Grundstücke erhoben werden: Grundstücksgrößen, Anzahl von Geschossen, Art der Nutzung und so weiter.

„Wir müssen jeden Bebauungsplan in die Hand nehmen, sichten und mit der Örtlichkeit abgleichen, es muss geprüft werden, wann Erschließungsbeiträge gezahlt wurden, und wie die Abrechnungsgebiete genau abzugrenzen sind“, erläutert Citymanagerin Karen Kremer, die die Federführung für die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge übertragen bekommen hat, die Aufzählung einer langen Liste von Tätigkeiten, die noch vor der Einführung der Satzung für jedes einzelne Grundstück mit großer Sorgfalt ausgeführt werden müssen. „Das ist mit vorhandenem Personal nur zu schaffen, wenn wir drei bis vier Jahre Zeit haben, die Straßenbeiträge einzuführen.“

Dass das nicht der Fall sein kann, wird sich spätestens mit der Genehmigung des Haushalts 2013 durch das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) zeigen, denn darin wird sich nach Erwartung des Kämmerers Dieter Zimmer wieder ein Passus zur Einführung von Straßenbeiträgen finden: „Wenn wir in unsere Straßen investieren wollen, dann wird der RP uns – wie bisher – die Einführung einer Satzung auferlegen,“ erläutert Dieter Zimmer, „daran geht kein Weg vorbei. Nach wie vor halte ich dann unter den jetzigen Umständen die Einführung wiederkehrender Beiträge für die Bürgerinnen und Bürger aller fünf Stadtteile für die am wenigsten ungerechte und finanziell vertretbarste Lösung. Leider können wir nicht ganz Dreieich als ein Abrechnungsgebiet wählen, sondern müssen stadtteilbezogen vorgehen.“

Und weil die Zeit also drängt, schlägt der Magistrat vor, sich zur Beschleunigung der Arbeiten der Hilfe Dritter zu bedienen: In der jüngst an die Stadtverordnetenversammlung weiter geleitete Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, Haushaltsmittel für die Erstellung eines Straßenzustandskatasters bereit zu stellen, um eine Prioritätenreihung bei der Festlegung zu sanierender Straßen nach objektiven Gesichtspunkten vornehmen zu können. Darüber hinaus hat der Magistrat die Verwaltung ermächtigt Angebote Dritter einzuholen, um die für die Beitragsermittlung erforderlichen Daten der rund 14.700 Grundstücke zu erheben sowie für die externe Begleitung bei der Einführung der Beiträge.

„Ziel ist es momentan, die wiederkehrenden Beiträge zum 1. Januar 2015 einzuführen, und das ist nach heutigem Kenntnisstand ein sehr, sehr ehrgeiziger Zeitplan“, schließt Bürgermeister Zimmer seine Ausführungen. „Wenn wir das auch nur annähernd schaffen wollen, dann aber nur mit externer Unterstützung.“

 

Bewertungsberichte