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Ab 1. Juli greift Neuregelung im Unterhaltsvorschussgesetz

von www.Familien-Blickpunkt.de am 15/07/2017 - 10:55 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Ab 1. Juli greift Neuregelung im Unterhaltsvorschussgesetz

Kreis Offenbach - Die Neuregelung im Unterhaltsvorschuss soll laut Pressemitteilung der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Damit wird die bisherige Begrenzung der Bezugszeit von 72 Monaten aufgehoben. Außerdem sollen künftig Kinder und Jugendliche über das 12. Lebensjahr hinaus, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes in Anspruch nehmen können.

Aktuell werden für Kinder von 0 bis 5 Jahren 150 Euro, von 6 bis 11 Jahren 201 Euro und von 12 bis 17 Jahren 268 Euro an Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende gezahlt.

Der Landkreis Offenbach hat unter https://www.kreis-offenbach.de/formulare ein Merkblatt veröffentlicht, das die Zugangsvoraussetzungen nochmals anschaulich erläutert und die entsprechenden Anträge hinterlegt. Unter dem Suchbegriff „Unterhaltsvorschuss“ werden diese dann angezeigt.

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