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Beitrag zur Verbesserung der Organspende

von www.Familien-Blickpunkt.de am 28/02/2011 - 16:11 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Beitrag zur Verbesserung der Organspende

„Vorschlag des Bundesgesundheitsministers kann hessisches Konzept ergänzen, Finanzierung muss aber sichergestellt sein“

Wiesbaden. In 2010 gab es in Hessen 15,7 Organspender pro 1 Mio. Einwohner, so viele wie noch nie. „Diese verstorbenen hessischen Bürgerinnen und Bürger haben damit den derzeit rund 12.000 schwer erkrankten Menschen in Deutschland, die auf ein Spenderorgan warten, neue Hoffnung gegeben“, erklärte der Hessische Sozialminister und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz 2011 Stefan Grüttner heute in Wiesbaden.

„Vor allem die gute Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern in Hessen hat uns in 2010 weitergebracht.“ Spätestens seit der Novellierung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz 2006 haben in Hessen alle Krankenhäuser mit Intensivstation mindestens einen Transplantationsbeauftragten. Sie sind die Ansprechpartner für das medizinische Personal in allen Belangen der Organspende, erarbeiten Handlungsanweisungen für das Personal der Intensivstation und sind geschult, die schwierigen Gespräche mit den Angehörigen zu führen.

„Das Gesetz hat bundesweit Vorbildcharakter. Viele Bundesländer haben inzwischen ähnliche Gesetze beschlossen und damit ebenfalls Erfolg gehabt“, so Grüttner. In 2010 haben sich deutlich mehr Krankenhäuser in Hessen an der Organspende beteiligt. Dabei fanden die meisten Organspenden an den großen Krankenhäusern statt. „Aber auch die vielen kleinen Krankenhäuser mit ihren jeweils wenigen Organspendern tragen mit einem Drittel erheblich zur Gesamtzahl der Organspenden in Hessen bei“, erläutert Grüttner.

„Es ist wichtig, in allen Krankenhäusern mit Intensivstation auf eine Organspende vorbereitet zu sein.“ Große Krankenhäusern gesetzlich zu verpflichten, zusätzlich hauptamtliche Transplantationsbeauftrage zu beschäftigen, wie kürzlich von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler vorgeschlagen, könnte laut Sozialminister Grüttner das hessische Konzept ergänzen: „Voraussetzung ist jedoch, dass der Bund die Finanzierung sicherstellt.“ Das Hauptproblem der Organspende in den Krankenhäusern liege jedoch besonders an der hohen Ablehnungsrate der Angehörigen.

„Wir wissen, dass die tatsächliche Ablehnungsrate durch die Angehörigen zum Teil deutlich höher liegt als von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) auf Grund der Zahlen der Krankenhäuser angenommen. Dass Organspenden nicht realisiert werden, obwohl die Angehörigen zugestimmt haben, ist dagegen eher ein untergeordnetes Problem“, erklärte Grüttner. „Jeder hängt an seinem Leben. Nahezu jeder würde zur Rettung seines Lebens eine Organtransplantation annehmen. 12.000 schwerkranke und sterbende Patienten warten in Deutschland derzeit auf ein Organ. Alle Bürgerinnen und Bürger können in die gleiche Situation kommen“, betonte der Minister abschließend.



Kommentare


07/03/2011 - 00:36

Sehr geehrte Damen und Herren,

die kühne Behauptung des Hessischen Sozialministers Stefan Grüttner: "Nahezu jeder würde zur Rettung seines Lebens eine Organtransplantation annehmen", basiert wohl auf der suggestiven Umfrage der BZgA zur "Organspende nach dem Tod". Auch die Ausdrucksweise im offiziellen Organspendeausweis: "Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommen, erkläre ich....", ist falsch und irreführend. Statt "Tod" müsste "Hirntod" stehen, und der ist nicht der (biologische) Tod des Menschen.

Tatsache ist: Alle zu transplantierenden Organe werden - ähnlich wie bei der Nieren-Lebendspende - bei lebendigem Leib entnommen, denn Leichenorgane (ex cadavere) sind für eine Transplantation nicht brauchbar. Der/Die Organspender/in wird - im Gegensatz zur Nieren-Lebendspende - durch die Organentnahme getötet. Viele Menschen wissen das, erkennen die Hirntod-Falle und haben deshalb keinen Spenderausweis. Auch die Liste der Natur- und Geisteswissenschaftler, die das erkennen und offen zugeben, wird immer länger.

Ich verfolge das Thema Organtransplantation seit 1967/68 und weiß, dass der Hirntod nie als biologischer Tod des Menschen galt. Er war und ist lediglich ein Abschalt- und Entnahmekriterium. Sogenannte Hirntote sind allenfalls Sterbende, und die Organentnahme ist ein massiver Eingriff in den Sterbeprozess. Ich bin Hospizhelfer und sehe und beurteile die Organtransplantation auch aus dieser Warte. In der Pressemitteilung der Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation, KAO, vom 03.09.2010 heißt es:
> Wenn die Gesellschaft nicht mehr fragt: "Was braucht dieser sterbende Mensch?", sondern stattdessen: "Was brauchen wir von diesem sterbenden Menschen?", dann haben wir das Fundament unseres Zusammenlebens massiv beschädigt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - und zwar in allen Phasen seines Lebens.

Mit freundlichen Grüßenf

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