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Positive Bilanz der Ehrenamtsförderung

von www.Familien-Blickpunkt.de am 20/01/2011 - 18:42 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Positive Bilanz der Ehrenamtsförderung

Sozialminister Stefan Grüttner: „Land erstattet Lohnkosten – positive Wirkung auf ehrenamtliches Engagement“

Wiesbaden. Das Land Hessen übernimmt die Freistellungskosten bei ehrenamtlicher Jugendarbeit. „Diese Regelung wirkt sich positiver denn je auf das Engagement junger Menschen in Hessen aus. Sie hat sich voll bewährt und wurde in 2010 noch mal deutlich mehr als in den Jahren zuvor in Anspruch genommen“, sagte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. Das Land übernimmt die Lohnfortzahlung bei qualifiziertem ehrenamtlichem Engagement in der Jugendarbeit wie beispielsweise Betreuung bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Sommerspielaktionen oder Sportveranstaltungen auf der Grundlage des Vierten Teils „Ehrenamt in der Jugendarbeit“ (§§ 43 bis 48) des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB). Diese Regelung ist bundesweit beispielhaft.

Hessen hat im Jahr 2010 für insgesamt 12.222 Freistellungstage 1.752 Kostenerstattungsbescheide erteilt. Im Vorjahr gab es 1522 Bescheide für insgesamt 10.216 Freistellungstage. „Das ist bisher die höchste Anzahl seit Bestehen dieses Gesetzes. Bereits in den Vorjahren hatte die Anzahl der Bescheide für die Jugendarbeit auf der Basis des Gesetzes deutlich zugelegt”, betonte Stefan Grüttner. Insgesamt hat das Land für das Jahr 2010 Lohnkosten in Höhe von 1.349.999 Euro und damit rund 250.000 Euro mehr als im Vorjahr erstattet. „Mit diesen Mitteln ermöglichen wir ein umfangreiches und vielseitiges Engagement in der Jugendarbeit“, betonte der Minister.

Fast die Hälfte der insgesamt 2.083 Personen, die durch das Land gefördert wurden, sind zwischen 16 und 30 Jahre alt – eine Altersspanne, die klar signalisiert, dass sich in Hessen insbesondere junge Menschen für die Jugend ehrenamtlich einsetzen. „Diese Bilanz belegt, dass ehrenamtlicher Einsatz von und für junge Menschen durch geeignete Rahmenbedingungen effektiv gefördert wird und die Übernahme der Lohnfortzahlung durch das Land ein wirksames Instrument ist, um Jugendarbeit auf breiter Basis zu unterstützen“, unterstrich der Sozialminister.

Dieses unverändert hohe Interesse ist nach Ansicht der Fachkräfte und Betriebe eindeutig auf die Bereitstellung von Landesmitteln und die zuverlässige Erledigung der Erstattungen zurückzuführen. „Zudem wird das Gesetz mit der Freistellungsmöglichkeit in immer mehr Betrieben bekannt“, erläutert Grüttner. So hat sich die Anzahl der Betriebe mit 1.309 gegenüber dem Vorjahr (2009: 1.157) um 152 gesteigert. Ebenso erfreulich ist, dass im Jahr 2010 insgesamt 394 neue Betriebe einen Antrag auf Lohnkostenerstattung stellen konnten und damit einen weiteren Beleg für die Akzeptanz von ehrenamtlichem Engagement in der Jugendarbeit ausstellen.

Informationen über den Ablauf der Antragstellung gibt es beim Hessischen Jugendring in Wiesbaden oder im Internet auf der Website des Sozialministeriums.



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