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Mehr Wohnungsverweise in Hessen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 27/11/2012 - 12:06 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Mehr Wohnungsverweise in Hessen

„Wer prügelt, muss gehen“ - 10 Jahre Gewaltschutzgesetz zeigen positive Wirkung.

Wiesbaden (hsm) - Das Gewaltschutzgesetz, das nunmehr seit zehn Jahren in Kraft ist, wird in Hessen konsequent umgesetzt und hat sich zum Schutz vor und bei häuslicher Gewalt bewährt. Diese positive Bilanz zog Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen, der am 25. November begangen wurde. „Wer prügelt, muss gehen. Waren früher die zumeist weiblichen Opfer häuslicher Gewalt gezwungen, aus der eigenen Wohnung zu fliehen, sind es nun die Gewalttäter, für die ihre Tat unmittelbare Konsequenzen hat, zum Beispiel mit der Erteilung von Platz- und Wohnungsverweisen sowie Kontaktaufnahmeverboten“. Die stärkere Gewichtung des Opferschutzgedankens trage Früchte. „Zwischen 2005 und 2011 hat sich in Hessen die Anzahl der Platzverweise von 4,7 Prozent auf 10,4 Prozent gesteigert, die Anzahl der Wohnungsverweise von 23 Prozent auf 28 Prozent sowie die Anzahl der Kontaktaufnahmeverbote von 10,5 Prozent auf 26,4 Prozent“, erklärte die Staatssekretärin in Wiesbaden.

In den Zahlen spiegele sich das konsequente Vorgehen der hessischen Polizei wider. Die polizeiliche Intervention gehe stets mit einem Beratungsangebot durch eine spezialisierte Beratungsstelle einher, in der mit den von Gewalt betroffenen Frauen weitergehende Schutzmaßnahmen besprochen werden und der Weg zum Gericht geebnet wird. Die Staatssekretärin lobte die Zusammenarbeit zwischen der Polizei, den Gerichten und der Gesundheitsversorgung mit den regional und landesweit agierenden Institutionen, die Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter häuslicher Gewalt anbieten. „Ich danke allen Beteiligten für Ihr intensives Engagement zugunsten einer der schwächsten Gruppen unserer Gesellschaft.“

Während die Schutzmaßnahmen angestiegen sind, ist die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt in Hessen erstmals rückläufig. „2011 wurden 7.562 Fälle häuslicher Gewalt erfasst, 2010 waren es 7.764. Dies ist ein Rückgang um 202 Fälle (-2,7 %) und zugleich eine Premiere. Denn seit Beginn der Erhebungen war zuvor kontinuierlich eine Steigerung der Fallzahlen zu verzeichnen. In den Jahren 2002 bis 2011 sind insgesamt 68.737 Fälle häuslicher Gewalt registriert worden“, so die Staatssekretärin. Es bleibe abzuwarten, ob sich diese Entwicklung, die die aktuelle Kriminalstatistik ausweise, fortsetze und zu einer Trendwende ausbaue.

Bereits seit zwei Jahren sei die Zahl der Stalking-Fälle rückläufig, nachdem zuvor ebenfalls eine Zunahme zu verzeichnen war. „Im Jahr 2011 wurden im Deliktbereich Stalking 1.487 Fälle registriert, im Vorjahr waren es 1.783 – also eine Reduzierung um 296 Fälle (-16,6 %)“, teilte Petra Müller-Klepper mit. Auf Initiative Hessens ist 2007 der Straftatbestand der Nachstellung, des Stalkings in Deutschland eingeführt worden.

Opfer der häuslichen Gewalt seien insbesondere Frauen und direkt oder indirekt auch Kinder. Misshandlungen durch den Ehemann, Freund oder Lebenspartner gehörten nach wie vor für viele Frauen und ihre Kinder zum Alltag. Rund 25 Prozent aller Frauen hierzulande hätten bereits Formen körperlicher oder sexueller Gewalt oder beides erlebt. „Häusliche Gewalt ist die häufigste Ursache für Verletzungen bei Frauen, häufiger als Verkehrsunfälle, Überfälle oder Vergewaltigungen zusammen. Sie kommt in allen sozialen Schichten vor“, unterstrich Petra Müller-Klepper. Es müsse nach wie vor davon ausgegangen werden, dass bei der häuslichen Gewalt die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liege, als die Kriminalstatistik ausweise. Es bestehe weiterhin Handlungsbedarf. „Seelische und körperliche Gewalt in der Partnerschaft sind Straftaten basierend auf krimineller Energie, die bekämpft werden muss.“

Der Schutz von Frauen vor Gewalt habe in Hessen einen hohen Stellenwert. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen nimmt das Hessische Sozialministerium an der alljährlich stattfindenden Flaggenaktion der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ teil und hisst eine Fahne vor dem Dienstgebäude in der Landeshauptstadt. Die Staatssekretärin hob die Bedeutung des in Hessen bestehenden Hilfesystems gegen häusliche Gewalt als einer gemeinsamen Aufgabe von Land und Kommunen hervor: „Prävention und Opferschutz stehen für uns an erster Stelle. Ambulante und stationäre Facheinrichtungen bieten bei häuslicher Gewalt den betroffenen Frauen und ihren Kindern Beratung und Hilfe in der Not an“.

In Hessen gibt es 30 Frauenhäuser sowie 48 Notruf- und Beratungsstellen. Auch das Pilotprojekt der Schutzambulanz Fulda hat sich seit dem Start 2010 als Einrichtung bewährt, in der nicht allein die Verletzungen von Gewaltbetroffenen dokumentiert und gerichtsfest gesichert werden, sondern auf Wunsch auch ein sorgfältiges, an jedem Einzelschicksal ausgerichtetes Fallmanagement kostenfrei angeboten wird.

In der Beratung gewaltbereiter Täter wird von den (Fach-) Beratungsstellen erfolgreiche Arbeit geleistet. Sie sind zumeist den Jugendämtern, freien Trägern sowie der Gerichtshilfe zugeordnet und bieten spezielle Anti-Gewalt-Programme für gewalttätige Männer an. „Ziel dieser Seminare ist es, einen Rückfall zu erneuten Gewalttätigkeiten zu verhindern bzw. gewaltfreie Lebensalternativen aufzuzeigen. Hierdurch konnte die Rückfallquote gesenkt werden, was mit ein Grund für den Rückgang der Fallzahlen ist“, erläuterte die Staatssekretärin. Die Broschüre „Wegweiser für die Beratung von Männern mit Gewaltproblemen“ gibt einen Überblick über das Angebot an Beratungsstellen in Hessen.

„Auch die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt zeigt Erfolge. Es gilt, den Opferschutz und die Prävention durch Vernetzung zwischen Kommunen, Behörden, Polizei, Ärzten, Notrufen und Frauenhäusern sowie den lokalen Arbeitsgruppen weiter zu verbessern“, so die Staatssekretärin. Die öffentliche Ächtung häuslicher Gewalt sei eine wichtige präventive Maßnahme. Zur fortgesetzten Bekämpfung des Problems habe die Hessische Landesregierung den 2. Aktionsplan gegen häusliche Gewalt beschlossen, der Schritt für Schritt umgesetzt werde.

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