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Fördergelder fürs Haus – an der richtigen Stelle zu sparen, zahlt sich aus

von www.Familien-Blickpunkt.de am 22/06/2014 - 15:38 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Fördergelder fürs Haus – an der richtigen Stelle zu sparen, zahlt sich aus

Was man über „Energieeffizient Sanieren“, eins der wichtigsten KfW-Programme wissen muss und welche anderen Fördermöglichkeiten es, mitunter direkt vor der Haustür, gibt

(febis) Der Traum von den eigenen vier Wänden – der Weg dahin sieht für jeden mitunter ganz anders aus. Ob Immobilienkauf, Hausbau, Modernisierung und Ausbau eines alten Wohnhauses oder gar der Umbau eines bis dahin ganz anders genutzten Gebäudes – die Möglichkeiten stehen und fallen oft mit der Finanzierung. Wohlfühlfaktor und Wohnkomfort – wer einmal investiert sollte nicht an der falschen Stelle sparen. Einsparpotenziale liegen oft an ganz anderen, oftmals unvermuteten Stellen.

Förderungen nutzen

Wer geplante Investitionen mit energieeffizienten Maßnahmen verbindet, kann von den zukünftig geringen Energiekosten profitieren und das fortwährend - Jahr für Jahr. Die Entscheidung für umweltfreundliche und energieeffiziente Produkte und Techniken wird zudem durch Fördermöglichkeiten entlohnt. Bund, Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden beteiligen sich oftmals an den Kosten. Insgesamt stehen bundesweit ca. 6.000 Förderungen (www.foerderdata.de) zur Verfügung – Zuschüsse oder besonders günstige Darlehen. Im Schnitt handelt es sich dabei um mindestens 10 % und bis zu 35 % der Investitionskosten.

Alles was zu tun ist: die passenden Förderprogramme finden und die notwendigen Formalitäten einhalten. Klingt einfach – ist aber oftmals mit gründlicher Recherche und gewissenhafter Bürokratie verbunden. Dass die KfW fördert, wissen zum Beispiel viele. Eine Umfrage der forsa ergab allerdings: Nahezu 70% der Sanierer könnten eine Förderung bekommen, doch nur 21% nutzen diese wirklich. Woran liegt´s? Hohe Anforderungen an Material und Technik, vermeintliche Mehrkosten, Papierkrieg und Zeitaufwand – diese Argumente kommen nicht von ungefähr. Eine Förderung stellt mitunter nicht nur Bauherr und Hauseigentümer, auch beteiligte Planer und Handwerker vor eine Herausforderung.

Was man über „Energieeffizient Sanieren“, eins der wichtigsten KfW-Programme wissen muss:

Interessant wird es für private Eigentümer, die ihr vor 1995 gebautes Haus dämmen, neue Fenster einbauen oder auf eine moderne Heizung umstellen wollen. Gefördert wird, was maßgeblich Jahr für Jahr Energie spart und den technischen Mindestanforderungen und Förderbedingungen entspricht. Ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus - je besser das Haus nach der Sanierung, desto höher die Förderung. Zuschuss, Kredit oder Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss, wer die Anforderungen erfüllt, spart bereits bei Investition und Finanzierung.

10 % Zuschuss oder Sanierungskredit zum Zinssatz von 1,0%

Private Hausherren können zwischen Zuschuss und Kredit wählen. Während der Zuschuss direkt bei der KfW beantragt wird, läuft die Kreditförderung über eine Hausbank. Das die Fördergelder tatsächlich dafür eingesetzt werden, wofür sie bewilligt wurden, sichert die KfW ab. Ein von der KfW anerkannter Energieberater muss die Planung und Durchführung der Maßnahme bestätigen.

Der Zuschuss geht bei mindestens 10 % der Kosten, bis zu 5.000 € für Einzelmaßnahmen los. Wer auf Neubaustandard (KfW-Effizienzhaus 100) saniert, kann mit 12,5% (7.500 €) rechnen. Je nach Effizienzhausstandard erhöht sich der Zuschuss auf 15% bis zu 25% (11.250 € – 18.750 €). Klarer Vorteil: Ein Zuschuss muss im Gegensatz zum Kredit nicht zurückgezahlt werden.

Der Kredit kann auch für vermietete Wohngebäude genutzt werden, der Zinssatz von derzeit 1,0% wird für die ersten Jahre aus Bundesmitteln verbilligt. Wer ein Effizienzhaus erreicht, kann mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss rechnen, d.h. nicht der gesamte Kreditbetrag muss zurückgezahlt werden. Je nach Effizienzhausniveau, erlässt die KfW von 1.875 € bis zu 13.125 €.

Kreditbetrag je nach Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung

Zuschuss-Betrag oder Kredithöhe richten sich immer nach der Anzahl der Wohneinheiten eines Hauses. Im KfW-Programm “Energieeffizient Sanieren” ist seit 1. Juni die Anzahl nach einer Sanierung ausschlaggebend. Sofern keine neue Wohneinheit entsteht, wird auch der Ausbau eines vormals nicht beheizten Dachgeschosses hier gefördert. Je Wohneinheit können bis zu 50.000 € für Einzelmaßnahmen beantragt werden, für Effizienzhäuser beträgt der Kreditrahmen 75.000 €.

Umbau und Nutzungsänderung

Wer neuen Wohnraum in alten Mauern schaffen will, muss darauf achten, ob das alte Gebäude bereits vor der Sanierung beheizt war. Der Umbau zu Wohnraum von vormals anders genutzten und beheizten Gebäuden (z.B. Gewerbe- oder Büroräumen) fällt unter das Sanierungsprogramm, die Wohneinheiten nach der Sanierung zählen auch hier.

Wer hingegen, ein bis dato unbeheiztes Gebäude, zum Beispiel eine Scheune, zum Wohnen ausbauen will, für den greift das Programm „Energieeffizient Bauen“ mit Finanzierungsmöglichkeiten ab derzeit 1,41 %. Auch durch Erweiterung oder im Ausbau neu entstehende Wohneinheiten werden ausschließlich in diesem Programm gefördert.

Bei einer Fenstererneuerung durch moderne Wärmeschutzfenster müssen auch Außenwand und Heizung im Auge behalten werden.

Generell gilt: Je kleiner der so genannte U-Wert, desto besser ist die Dämmfunktion von Fenster und Wand. Förderkredit und Zuschuss der KfW sind an eine weiter Voraussetzung geknüpft: Der U-Wert der Außenwand muss kleiner sein als der Uw-Wert der neuen Fenster. Damit soll das Risiko von Tauwasserausfall an den Außenwänden verhindert werden. Die KfW fördert Fenster mit Uw-Werten von 0,95 W/m²K und besser – das stellt somit auch eine Anforderung an die Wand dar. Beispielsweise erfüllt eine 24 cm starke, verputzte Außenwand aus Vollziegelmauerwerk (U-Wert von 1,50 W/m²K) diese Anforderung nicht ohne eine zusätzliche Dämmung. Gleiches gilt beim Dach und Dachfenstern.

Nach umfassenden Dämmarbeiten muss das Heizsystem auf die neuen Gegebenheiten und den geringeren Verbrauch angepasst werden. Ohne Hydraulischen Abgleich der Heizung, ist die Energieverschwendung vorprogrammiert. Ob und wann die KfW den Abgleich fordert, hängt u.a. vom Baujahr des Wohngebäudes ab und wie viel gedämmt wird. Hierbei zählt die Summe aller, am Haus wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Wand, Fenster, Dach, Boden / Kellerdecke und Dach / oberste Geschossdecke). Auch bereits in der Vergangenheit erfolgte Dämmmaßnahmen müssen berücksichtigt werden.

Zuschüsse vor der Haustür

Für ihre Programme „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ sagte die KfW im 1. Quartal 2014 bereits ein Fördervolumen von 2,3 Mrd. € zu. Je nach Bundesland und Wohnort gibt es weitere, mitunter alternative Fördermöglichkeiten. Einige Landesbanken räumen Hauseigentümer weitere Zinsvorteile ein und verbilligen den Zinssatz der KfW nochmals um bis zu 0,25 % auf effektiv nur noch 0,75 %. Der KfW-Zuschuss kann bisweilen sogar durch einen Stadt-Zuschuss weiter, i.d.R. auf bis 20 % der Kosten aufgestockt werden. Bei der so genannten Kumulation von Förderungen, muss allerdings bei allen Förderungen genau geschaut werden, was erlaubt ist und was nicht.

Städte und Gemeinden verfügen zwar nicht über das Fördervolumen der KfW, sie stellen aber mit 90 % den Großteil aller Bau- und Modernisierungsförderungen dar. Je nach Förderprogramm unterschiedlich, beteiligen sich Kommunen zumeist prozentual anteilig an den Kosten (in der Regel 5 bis 15 %) oder legen einen Zuschuss, z.B. je m² gedämmter Fläche fest, oft gilt eine Förderhöchstgrenze je Haus. Unterstützt werden zudem nicht nur energieeffiziente Maßnahmen, je nach Stadt und Haushaltskasse gibt’s auch Zuschüsse zur reinen Fassaden- oder Dachsanierung, Instandsetzung, mitunter auch für eine Fassadenbegrünung oder Gestaltung von Hof- und Außenanlagen, um Ort und Wohnumfeld für alle attraktiver und schöner zu gestalten. Wer neu baut, sollte nach einer Familienförderung für Baugrundstücke und Hausbau Ausschau halten. Mit Programmen wie „Alt kauft neu“ werden neue Eigentümer für alte Wohnhäuser gesucht. In festgelegten Sanierungsgebieten betragen die Zuschüsse für Hauseigentümer i.d.R. sogar bis zu 25 % der Kosten für denkmalgeschützte Gebäude sogar bis zu 40 % und mehr. www.foerderdata.de gibt einen Überblick, welche Förderungen für ein geplantes Vorhaben in Frage kommen.

www.familien-blickpunkt.de



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