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„Konsequenter und aktiver Nichtraucherschutz ist sinnvoll und erfolgreich“

von www.Familien-Blickpunkt.de am 31/05/2012 - 12:15 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

„Konsequenter und aktiver Nichtraucherschutz ist sinnvoll und erfolgreich“

Sozialminister Stefan Grüttner zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai.

Wiesbaden (hsm) - Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner erklärte anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai: „Hessen hat die Weichen für einen aktiven Nichtraucherschutz früh gestellt und als erstes Bundesland das Rauchen in Schulen und auf Schulhöfen gesetzlich verboten sowie als zweites Bundesland ein Landesnichtraucherschutzgesetz verabschiedet.“ Rauchen sei bis heute eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland sowohl für Rauchende als auch für Passivrauchende. „An den Folgen des Tabakkonsums sterben in Hessen jährlich rund 10.000 Personen und zusätzlich rund 250 Personen durch das Passivrauchen. Daher ist ein umfassender Nichtraucherschutz sinnvoll und notwendig“, so Grüttner weiter.

Erfreulich sei, betonte der Sozialminister, dass die verschiedenen gesetzlichen Maßnahmen sowie Aufklärung und Prävention Wirkungen zeigen. In der aktuellen Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2011 werde aufgezeigt, dass in Deutschland immer weniger Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren rauchen, insgesamt nur noch 11,7 Prozent. Im Jahr 2001 waren es über doppelt so viele, nämlich 27,5 Prozent. Weiter zeige die Studie, dass die Nieraucherquote in dieser Altersgruppe 2011 bei 70,8 Prozent lag – so hoch wie noch nie. Im Jahr 2001 betrug sie nur 40,5 Prozent.

„Die breite gesellschaftliche Akzeptanz des Nichtraucherschutzes und der Nichtraucherschutzgesetze zeige sich beispielsweise daran, dass 2011 76,1 Prozent der bundesdeutschen Bürgerinnen und Bürger eine rauchfreie Gastronomie befürworten, im Jahr 2005 sprachen sich dafür lediglich 52,9 Prozent aus“, sagte Grüttner. Es müsse jedoch auch künftig darum gehen, den Nichtraucherschutz weiter zu festigen und wo nötig zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Dies werde um Beispiel durch die aktuelle Diskussion um die E-Zigaretten deutlich. „Beim Konsum einer E-Zigarette müssen wir beim jetzigen Kenntnisstand davon ausgehen, dass auch eine Gesundheitsgefahren für Dritte nicht auszuschließen ist“, erklärte der Sozialminister. „Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes haben wir daher für Hessen entschieden, dass der Konsum von E-Zigaretten unter das Hessische Nichtraucherschutzgesetz fällt.“ Daher dürfen in Hessen E-Zigaretten nur in gekennzeichneten Raucherräumen konsumiert werden. „Hessen wird auch in Zukunft den Weg eines aktiven und umfassenden Nichtraucherschutzes gehen“, unterstrich Sozialminister Grüttner abschließend.

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