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Umtauschfieber nach Weihnachten
von www.Familien-Blickpunkt.de am 21/05/2020 - 15:24 |
Themenfelder: Leben und Gesellschaft
Was, wenn Oma’s gut gemeinte Häkeldeckchen einfach scheußlich sind? Was, wenn der ausgesuchte Duft des Partners nicht verführerisch, sondern nach alter Tante riecht? Heute beginnt die Umtausch-Hochsaison. Nach dem zweiten Weihnachtsfeiertag hetzen die Leute in die Geschäfte, um die ungeliebten Geschenke in was Brauchbares oder besser noch in Bargeld umzutauschen. Doch welche Rechte habe ich beim Umtausch wirklich?
Kann ich eigentlich alles umtauschen, was ich nicht mag? Die Verbraucherzentrale ist sich diesbezüglich einig. Es gibt kein allgemein gültiges Umtauschrecht. Viele Geschäfte tauschen jedoch aus Kulanz um. Wenn der Kassenbon fehlt wird es allerdings schwierig. Manche Händler tauschen aber auch ohne Bon um. Wenn schon die Verpackung aufgerissen ist, kann man zumindest versuchen freundlich nachzufragen. Vielleicht hat man Glück und das entsprechende Stück wird trotzdem zurückgenommen. Hier gilt jedoch, dass die Ware in einem einwandfreien Zustand sein muss. Auf einer „relativ“ sicheren Seite ist man beim Online-Einkauf. Denn hier zieht das Fernabsatzgesetz und dieses räumt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein.
Ein fester Anspruch auf Bargeld besteht generell nicht. Der Händler entscheidet, ob er in Bargeld, andere Ware oder auch in einen Gutschein umtauscht. Wenn etwas in einer bundesweiten Kette gekauft wurde, kann man es üblicherweise in jeder Filiale umtauschen. Das Selbe gilt für das Einlösen von Gutscheinen, die ja auch ein beliebtes Weihnachtsgeschenk für Unsichere sind. Diese sind in der Regel drei Jahre gültig.
Besser einen Gutschein verschenken, als Missfallen beim Beschenkten erregen? Die Kreativität bleibt da allerdings etwas auf der Strecke. Lieber mal was riskieren, denn Freudentränen bewirkt man mit einem Gutschein meistens nicht.
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