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EHEC-Erreger durch Menschen auf Lebensmittel übertragen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 17/06/2011 - 15:25 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

EHEC-Erreger durch Menschen auf Lebensmittel übertragen

Wiesbaden. Der Ausbruch von EHEC-Infektionen nach einer Feier in Niedersachsen ist auf Lebensmittel zurückzuführen, die durch Menschen kontaminiert waren. Das teilten das Hessische Sozialministerium und das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer gemeinsamen Erklärung in Wiesbaden mit und verwiesen auf entsprechende Laborbefunde, die seit heute vorliegen. Demnach war die Mitarbeiterin des nordhessischen Partyservices zu dem Zeitpunkt, als sie die Speisen für die Feier zubereitete, bereits mit dem aggressiven EHEC-Keim O 104 infiziert, zeigte aber noch keine Symptome. Diese stellten sich erst einige Tage später ein. Der Erreger wurde offenbar bei der Zubereitung des Festessens auf verschiedene Lebensmittel übertragen, wo er auch nachgewiesen werden konnte. Die Frau erkrankte schließlich am Hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS), einer schweren EHEC-Verlaufsform. 20 der 65 Teilnehmer der Feier in Niedersachsen erkrankten an EHEC, 8 davon aus Hessen. Bei 3 Erkrankten entwickelte sich ein HUS (davon 2 aus Hessen).

Aus diesem Anlass wies das Hessische Sozialministerium erneut darauf hin, dass in besonderer Weise auf Hygiene zu achten ist. Menschen, die an EHEC erkrankt sind oder waren, scheiden den Erreger über den Darm aus. Dies kann auch noch der Fall sein, wenn der Durchfall abgeklungen ist. Auch Tage vor Beginn der Krankheitszeichen ist im Falle von EHEC die Ausscheidung von Keimen möglich. Außerdem gibt es Menschen, die sich an EHEC infiziert haben und keine oder nur leichte Krankheitszeichen zeigen. Daher ist die Einhaltung der Basishygieneregeln wichtig, um sich selbst und andere zu schützen. Relevant ist vor allem die Händehygiene, also das gründliche Händewaschen nach dem Toilettenbesuch und vor dem Essen. Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich sollten diese Hygienemaßnahmen genauestens befolgt werden.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind für Personen notwendig, die im Lebensmittelbereich, im Gesundheitswesen bei der Versorgung gefährdeter Patienten oder in Gemeinschaftseinrichtungen (unter anderem Kindertagesstätten) tätig sind oder diese besuchen. Kranke, Genesende und deren in häuslicher Gemeinschaft lebende Mitbewohner dürfen laut Infektionsschutzgesetz in den genannten Bereichen erst dann wieder arbeiten oder diese besuchen, wenn dies vom zuständigen Gesundheitsamt als unbedenklich eingestuft wurde. Dazu müssen Stuhlproben untersucht werden. Das genaue Vorgehen regelt das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Mehr Infos gibt es im Internet unter: EHEC-Infektionen.



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