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Gesetz zum Hessischen Krebsregister verabschiedet

von www.Familien-Blickpunkt.de am 18/10/2014 - 12:20 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Gesetz zum Hessischen Krebsregister verabschiedet

Gesundheitsminister Stefan Grüttner: „Personenbezogene Daten können onkologische Behandlungen nachhaltig verbessern“

Wiesbaden (hsm) „Hessen geht mit dem Hessischen Krebsregistergesetz einen wichtigen Schritt, um Krebspatientinnen und Krebspatienten nachhaltig und effektiv helfen zu können.“ Das betonte der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes der Landesregierung im Hessischen Landtag in Wiesbaden. „Das Gesetz dient der Implementierung des klinischen Krebsregisters auf Grundlage des Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes des Bundes. Bisher gibt es in noch keinem anderen Flächenland ein vergleichbares Gesetz. Daher wagen wir uns hiermit auch auf Neuland. Die Ergebnisse der Regierungsanhörung zu diesem Gesetz zeigen jedoch eine große Zustimmung der Körperschaften und Verbänden“, sagte Grüttner.

Die Aufgabe des hessischen Krebsregisters bestehe insbesondere in der personenbezogenen Erfassung der Daten aller stationär und ambulant versorgten Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind. Bisher gibt es in Hessen ein epidemiologisches Krebsregister, welches statistische anonymisierte Daten zum Auftreten und zur Häufigkeit von Krebserkrankungen sammelte. Mit dem klinischen Krebsregister soll nun der komplette Krankheitsverlauf mit Diagnosen und Therapiemaßnahmen personenbezogen dokumentiert werden. Berechtigte Ärzte könnten somit auf die Daten zugreifen und beispielsweise so genannte Tumorkonferenzen zu den einzelnen Patientinnen und Patienten durchführen. „Im Rahmen dieser Tumorkonferenzen können Ärztinnen und Ärzte bisherige Untersuchungs- und Behandlungsergebnisse prüfen und auf dieser Grundlage Empfehlungen für die weitere Behandlung machen. Eine schnellere und effektivere Behandlung ist so möglich. Somit vollzieht sich ein wichtiger Paradigmenwechsel gegenüber der reinen statistischen Erfassung“, so der Gesundheitsminister.

„Mit einer Widerspruchslösung gegen eine entsprechende Meldung an das Krebsregister haben wir zudem eine rechtssichere Möglichkeit gefunden, das Recht der Patienten auf informelle Selbstbestimmung nachhaltig zu gewährleisten“, führte Grüttner aus. Patienten könnten demnach jederzeit die Löschung ihrer Daten veranlassen.

Mit dem Gesetz zum Hessischen Krebsregister setze Hessen die Vorgaben des Bundesgesetzgebers um, wonach die Länder verpflichtet sind, die Verbesserung der onkologischen Versorgung die Krebsfrüherkennung zu fördern und klinische Krebsregister einzurichten. „Wir werden sogar über die Bundesregelung hinaus noch einen Schritt weitergehen und auch Kinder und Jugendliche mit Tumorerkrankungen im Klinischen Krebsregister Hessen erfassen, da ihnen nach unserer Auffassung nur so die gleiche, qualitativ bestmögliche onkologische Versorgung wie Erwachsenen zuteil werden kann“, sagte Grüttner.

Die Kosten für den operativen Betrieb des Krebsregisters würden zu 90 Prozent durch die Krankenkassen erstattet. Die Deutsche Krebsgesellschaft werde das Projekt ebenfalls mit einer Anschubfinanzierung fördern. Das bestehende epidemiologische Krebsregister werde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im klinischen Krebsregister aufgehen.

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