Magazin



KVBG entscheidet gegen Schadensersatzklage

von www.Familien-Blickpunkt.de am 25/12/2011 - 18:17 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

KVBG entscheidet gegen Schadensersatzklage

Kreis Offenbach - Nach gründlicher Prüfung aller Umstände und Risiken haben der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der KVBG entschieden, dass es gegen keinen der am Ankauf der Fondsanteile Fleesensee und Glienicke Beteiligten Schadensersatzklagen geben wird. Auch der Haupt- und Finanzausschuss des Kreises Offenbach ist nach intensiver und ausführlicher Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich zu dieser Auffassung gekommen

„Wir haben, wie versprochen“, so Landrat Oliver Quilling, „umfangreich recherchiert. Alle vorhandenen Fakten und Informationen sind durch eine Anwaltskanzlei geprüft und sorgfältig bewertet worden. Ein umfangreiches Gutachten wurde den Gremien vorgelegt. Niemand hat sich die Entscheidung leicht gemacht.

Da mittlerweile eine Zeitspanne von knapp 10 Jahren verstrichen ist, gibt es Fragen, die nicht mehr abschließend geklärt werden können und Abläufe, die nicht mehr vollständig zu rekonstruieren sind. Das räumen auch alle, schon damals mit der Thematik befassten Personen ein. Erschwert wird die Aufarbeitung auch dadurch, dass zum Zeitpunkt der Käufe bei der die KVBG kein Aufsichtsrat installiert war. Im Übrigen handelt es sich um eine eigenständige Gesellschaft, die dem GmbH-Gesetz unterliegt und die damit den politischen Gremien gegenüber nicht auskunftspflichtig war und ist. Mittlerweile haben sich die Rechtsgrundlagen für Verjährungsfristen erheblich verändert und es ist fraglich, ob eine zehnjährige Verjährungsfrist, die derzeit noch einzuhalten wäre, tatsächlich vor Gericht Anerkennung findet. Das heißt im Ergebnis: Schadensersatzklagen wären mit erheblichen Risiken und damit auch mit zusätzlichen Kosten verbunden, die zu Lasten der KVBG gingen.

„Natürlich ist in allen Diskussionen deutlich geworden, dass dieses Ergebnis nicht wirklich befriedigend ist“, so Landrat Oliver Quilling abschließend. „Für die KVBG darf und kann es aber keine politisch moralische Bewertung der Tatbestände geben, sondern sie ist ausschließlich dazu verpflichtet, das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens im Auge zu behalten. Wir haben alles getan, um Klärung herbeizuführen, mussten aber erkennen, dass der Ausgang eines Klageverfahrens mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist.

www.Familien-Blickpunkt.de



Kommentare


Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

*Name:
*E-Mail:
Website:
*Kommentar:
  Bitte geben Sie den Text, den Sie links im Bild sehen, in das Textfeld ein. Hierdurch werden automatische Kontaktanfragen verhindert.
Bild mit dem Bestätigungscode kann nicht angezeigt werden