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„Silvester-Feuerwerk sicher verwenden – Nur zugelassene Knallkörper kaufen"

von www.Familien-Blickpunkt.de am 27/12/2011 - 14:16 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Freizeitgestaltung, Leben und Gesellschaft

„Silvester-Feuerwerk sicher verwenden – Nur zugelassene Knallkörper kaufen"

Wiesbaden (hsm) - „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist jedes Jahr ein schönes Ereignis, es soll aber nicht zum Albtraum werden“, warnte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. Der leichtsinnige oder unsachgemäße Umgang mit Böllern und Raketen ist gefährlich, denn in jedem Feuerwerksartikel befindet sich Sprengstoff. Häufig, so der Minister, werde die Wirkung der explosiven Stoffe in den Feuerwerkskörpern unterschätzt. „Auch in ausgelassener Feierlaune sollte jeder daran denken, sorgfältig mit den Knallkörpern umzugehen und die Benutzungshinweise zu beachten. Schon beim Kauf sollten nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper erworben werden“, appelliert der Minister.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk darf nur an den letzten drei Werktagen im Jahr stattfinden. In diesem Jahr beginnt der Verkauf am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. An diesen Tagen wird die hessische Arbeitsschutzverwaltung verstärkt den Verkauf im Einzelhandel überwachen und stichprobenartige Kontrollen durchführen. Die Arbeitsschutzbehörden prüfen und sorgen dafür, dass die Bestimmungen für den Verkauf und die Aufbewahrung von Feuerwerksartikeln eingehalten werden. Raketen und Böller dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. „Beim Kaufen sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Kennzeichnung der Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung (BAM) achten“, betonte Grüttner. Fehlt das BAM-Zulassungszeichen (zum Beispiel: BAM - P II – 1912), handelt es sich um nichtzugelassene Feuerwerksartikel, deren Gefährdungspotential nicht eingeschätzt werden kann. Aber auch wenn ein Produkt das gesetzlich vorgeschriebene Prüfzeichen vorweise, sei es nicht ungefährlich, sondern nur bei ordnungsgemäßer Verwendung handhabungssicher, sagte Grüttner.

Die Behörde könne nur stichpunktartig Kontrollen durchführen. Aus diesem Grund komme dem Verbraucher auch hier eine besondere Verantwortung zu. Welche Vorschriften die Einzelhändler im Einzelnen einhalten müssen, sind in dem jährlich vom Hessischen Sozialministerium herausgegebenen Informationsfaltblatt zusammengefasst. Dieses kann unter: http://www.sozialnetz.de/ca/b/b/ abgerufen werden.

Das Abbrennen von Feuerwerkkörpern ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. An allen anderen Tagen im Jahr bedarf es hierfür einer Genehmigung der zuständigen Behörde. „Wer sich nicht daran hält, muss mit erheblichen Geldbußen rechnen“, warnte Grüttner. Pyrotechnik darf außerdem nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Zudem ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Fachwerkhäusern verboten.

Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Die Knaller, Böller, Raketen oder anderes Feuerwerk der Kategorie 2 dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren erworben und gezündet werden. Das Überlassen an Kinder und Jugendliche ist generell verboten. Verboten sind auch selbstgebaute Böller.

Folgende Sicherheitsaspekte sollten berücksichtigt werden:

• Vor der Verwendung muss stets die Gebrauchsanweisung des Herstellers beachtet werden.

• Die Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur im Freien und in einem sicheren Abstand gezündet werden. Diese Feuerwerkskörper niemals in den Händen behalten.

• Raketen nicht vom Balkon aus entzünden und auch niemals von oben herab fallen lassen. Sie sollten stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden.

• Kinder und Jugendliche niemals unbeaufsichtigt lassen.

• Abstand von Feuerwerkskörpern ist die wichtigste Sicherheitsmaßnahme.

• Auf keinen Fall sollten Blindgänger noch einmal gezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Aufwärmen von Blindgängern.

• Kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss.

• Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.

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