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Tag der Organspende

von www.Familien-Blickpunkt.de am 04/06/2011 - 16:33 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Tag der Organspende

„Erweiterte Widerspruchslösung würde den zahlreichen betroffenen Patienten auf der Warteliste neue Hoffnung geben“ - Bundesweite Rahmenbedingungen der Organspende verbessern.

Wiesbaden. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner forderte in Wiesbaden anlässlich des Tages der Organspende, dass sich die bundesweiten Rahmenbedingungen der Organspende verbessern müssten. Derzeit warten rund 12.000 schwer erkrankte Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, allein 8.000 auf eine Niere. Konnten die Patienten auf der Warteliste in 2010 noch Hoffnung schöpfen, da in Hessen mit 15,7 Spendern pro eine Million Einwohner so viele Organspender wie noch nie gezählt wurden, so ist die Spenderzahl im ersten Quartal 2011 um beinahe 20 Prozent zurück gegangen, dieser Trend ist auch bundesweit auszumachen.

„Wir müssen zu einer erweiterten Widerspruchslösung kommen“, unterstrich Grüttner. „Mit der erweiterten Widerspruchslösung käme grundsätzlich jeder am Hirntod Verstorbene als Organspender in Betracht – es sei denn, einer Organentnahme wurde ausdrücklich durch die jeweilige Person oder deren Angehörige widersprochen. Diese Maßnahme würde den zahlreichen betroffenen Patienten auf der Warteliste neue Hoffnung geben.“ Die Widerspruchsregelung besteht in den meisten europäischen Ländern, unter anderem in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich, Norwegen, Schweden, Italien und Spanien.

„Die Situation in Deutschland könnte kaum dramatischer sein. Alle acht Stunden stirbt ein Patient auf der Warteliste. Dabei dürfen wir nicht länger zusehen. Alarmierend ist vor allem, dass die Organspendezahlen bis April 2011 im Vergleich zum Vorjahr erheblich zurückgegangen sind“, betonte Sozialminister Grüttner.

Dreiviertel der Menschen in Deutschland seien laut Umfragen bereit, ein Organ zu spenden, aber nur 25 Prozent dokumentieren ihren Willen in einem Organspendeausweis. „Trotz einer intensiven Aufklärungsarbeit ändert sich hieran seit Jahren nichts wesentlich“, erklärte der Minister. Das bedeutet, dass bei 75 Prozent der Verstorbenen, die als Organspender infrage kommen, die Angehörigen entscheiden müssen, ob eine Organspende erfolgen soll oder nicht. „Man kann von den Angehörigen nicht verlangen, dass sie gleichzeitig die Todesnachricht verarbeiten und eine Entscheidung zur Organspende im Sinne des Verstorbenen treffen.“ Denn dies führt in den meisten Fällen dazu, dass die Angehörigen eine Organspende ablehnen. „In Anbetracht der vielen schwerkranken Menschen, deren Leben durch eine Organtransplantation gerettet werden kann, ist die erweiterte Widerspruchlösung ein guter Weg.“

Um die Organspendesituation nachhaltig zu verbessern, müsste allerdings ein ganzes Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht werden, stellte Grüttner fest. Es gehe vor allem darum, die Krankenhäuser mit einzubeziehen. „Hier muss im Transplantationsgesetz für eine Verbesserung des strukturellen und organisatorischen Ablaufs bei der Organspende gesorgt werden“, erklärte der Minister. Dazu gehöre, dass alle Krankenhäuser mit Intensivstation mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen müssen. Die Erfassung möglicher Organspender müsse verbessert und die Leistung der Krankenhäuser im Bereich Organspende transparenter und vergleichbarer gemacht werden. Im Hinblick darauf sei es aber auch wichtig, dass derzeit geprüft werde, ob die Aufwandsentschädigung der Krankenhäuser für das Engagement beim Organspendeprozess noch ausreichend ist.

Jetzt sei der richtige Zeitpunkt für eine Änderung. Derzeit setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie über die Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Organspende für das deutsche Transplantationsrecht um. „In das Gesetz sollte künftig eine erweiterte Widerspruchslösung zusammen mit einem vielfältigen Maßnahmenpaket zum Wohle der Patientinnen und Patienten aufgenommen werden“, betonte der Sozialminister.

Wesentlich sei, dass die Menschen Vertrauen in das System der Organspende haben können und für die Organempfänger ein ausreichender und effektiver Schutz besteht. Hier sei eine kontinuierliche und effektive staatliche Überwachung aller am Organspendeprozess beteiligten Institutionen notwendig. Dazu gehören vor allem die für die Entnahme zuständige Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), die Vermittlungsstelle für Organe Eurotransplant (ET) und die Bundesärztekammer, die die Vorschriften für den Ablauf der Organspende festlegt.

Mit der Kampagne „Organspende rettet Leben – Ich bin dabei!“ setzt sich die Hessische Landesregierung seit 2006 für eine Steigerung der Zahl der Organspender in Hessen ein, um so den Patienten auf der Warteliste Hoffnung geben. „Seit mehr als 5 Jahren klären wir die Bevölkerung auf und führen einen geregelten Ablauf der Organspende in den Krankhäusern ein.“



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