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Zahnärzte kommen nach Hause

von www.Familien-Blickpunkt.de am 08/04/2013 - 16:45 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Zahnärzte kommen nach Hause

Mobiler Dienst für immobile Patienten.

Wiesbaden (hsm) - Zahnbehandlungen für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden in Hessen einfacher und der mobile zahnärztliche Dienst insgesamt attraktiver. Diese positive Wirkung erhofft sich Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, von einer Neuregelung, die seit 1. April 2013 in Kraft ist. „Es wird ab sofort eine zusätzliche Vergütung für die aufsuchende zahnärztliche Betreuung immobiler Patienten gezahlt. Diese neue Leistungsposition im Sozialgesetzbuch V sowie ein erhöhtes Wegegeld sollen Zahnärztinnen und Zahnärzte motivieren, sich verstärkt an dem mobilen zahnärztlichen Dienst zu beteiligen. Wenn der Patient nicht mobil ist, kommt der Zahnarzt zu ihm nach Hause.“

Derzeit führen in Hessen 678 Zahnärzte mobile Behandlungen durch. „Bisher ist bei der Abrechnung mit den Krankenkassen nicht unterschieden worden, ob die Behandlung in der Praxis oder im Umfeld des Patienten erfolgt. Nun wird berücksichtigt, dass die mobile Behandlung für die Zahnärztin oder den Zahnarzt zeitaufwändiger ist“, erklärte Petra Müller-Klepper. Bundesweit würden hierfür jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ziel der Neuregelung sei es, die zahnärztliche Versorgung der Menschen zu verbessern, die einer ständigen Pflege und Betreuung bedürfen. Die zahnärztliche mobile Behandlung können Patienten in Anspruch nehmen, die pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz einschränkt sind oder Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, so die Staatssekretärin. „Der zahnärztliche Mobileinsatz ist ausschließlich für solche Patienten gedacht, die tatsächlich nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahnarzt selbst aufzusuchen. Die Kosten trägt die Krankenkasse, wenn ein Nachweis über die Immobilität des Patienten erbracht werden kann.“

Der mobile zahnärztliche Dienst sei in Hessen bereits gut aufgestellt. „Die Landeszahnärztekammer hat ein bundesweit einmaliges Behandlungsmodell entwickelt, bei dem niedergelassene Zahnärzte mit einem mobilen Behandlungskoffer zum Patienten nach Hause, in Alten- und Pflegeheime oder ins Krankenhaus kommen“, erläuterte Petra Müller-Klepper. Der Aluminiumkoffer enthalte die wichtigsten Instrumente und Funktionen für eine zahnmedizinische Behandlung und biete dem Zahnarzt die Möglichkeit, eine gründliche Untersuchung und kleinflächige, zahnerhaltende Maßnahmen wie Zahnsteinentfernung, Bohren kleiner Karieslöcher oder Druckstellenbeseitigung an Prothesen, beispielsweise am Bett des Patienten, durchzuführen.

Wer an einer mobilen zahnärztlichen Behandlung interessiert ist, sollte sich an seinen Hauszahnarzt oder an die telefonische Beratungsstelle der Landeszahnärztekammer Hessen unter der Service-Nummer 01805-202052 wenden.

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