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Beitragsermäßigungen in Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen

Beitragsermäßigungen in Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen

Veröffentlicht: 30/01/2021 von Stadt Neu-Isenburg

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Während der Corona-Pandemie findet der Betrieb in den Kinderbetreuungseinrichtungen unter veränderten organisatorischen und erweiterten hygienischen Bedingungen statt. Nach den geltenden Verordnungen dürfen Kinder, Eltern aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einrichtung nicht betreten, wenn sie oder Angehörige des eigenen Hausstandes Krankheitssymptome einer Sars-CoV2-Infektion aufweisen oder wenn man selbst oder Angehörige des eigenen Hausstandes einer angeordneten Quarantänemaßnahme unterliegen.

Dies führt in den Einrichtungen dazu, dass immer wieder Gruppen geschlossen oder Betreuungszeiten eingeschränkt werden, weil der Kitabesuch nur in festen Gruppenverbänden mit fest zugeordnetem Personal möglich ist. „Die Familien stehen hier vor großen Herausforderungen, gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Verlässlichkeit der Betreuungsleistungen ist durch die Pandemie eingeschränkt, hier wollen wir die Eltern zumindest finanziell entlasten“, so Bürgermeister Herbert Hunkel.

Wegen der hohen Belastungen der Eltern in den vergangenen Wochen, hat der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg beschlossen, in den Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund von pandemiebedingten Einschränkungen die Beiträge zu ermäßigen.

Ab einem Mindestausfall der Betreuungsleistungen von mindestens 20 Tagen, im Zeitraum vom 01.09.2020 bis voraussichtlich 31.03.2021, soll auf Antrag der Monatsbeitrag reduziert werden. Beispielsweise würde im Falle der tageweisen Schließung von Gruppen oder Einrichtungen in einer Krippe, Kita oder Schulkindbetreuung auf Antrag der komplette Monatsbeitrag inklusive Essensgeld ab 20 Schließtagen erstattet werden.

 

www.familien-blickpunkt.de

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