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Feuerwerk zum Jahreswechsel

Feuerwerk zum Jahreswechsel

Veröffentlicht: 28/11/2011 von Stadt Offenbach am Main

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Auf die strenge Reglementierung hinsichtlich des Verkaufs und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern weist vorsorglich das Ordnungsamt der Stadt Offenbach hin:

Verkauf von „Feuerwerk“ im Einzelhandel

Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen 1 + 2 bzw. Kategorie 1 + 2 zum Jahreswechsel 2011/ 2012 darf in diesem Jahr nur am Donnerstag, den 29.12., Freitag, den 30.12. und Samstag, den 31.12. stattfinden.

Der Verkauf dieser pyrotechnischen Gegenstände ist durch den Einzelhändler mindestens 2 Wochen vorher bei dem hierfür zuständigen Regierungspräsidium, Dezernat für Arbeitsschutz, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main, anzuzeigen.

An Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nicht verkauft werden.

Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur zwischen 0 Uhr am 31. Dezember und 24 Uhr am 1. Januar abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch während dieser Zeit nicht abbrennen.

Weiterhin ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, von Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

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