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Feuerwerk zum Jahreswechsel
Veröffentlicht: 28/11/2011 von Stadt Offenbach am Main
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Auf die strenge Reglementierung hinsichtlich des Verkaufs und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern weist vorsorglich das Ordnungsamt der Stadt Offenbach hin:
Verkauf von „Feuerwerk“ im Einzelhandel
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen 1 + 2 bzw. Kategorie 1 + 2 zum Jahreswechsel 2011/ 2012 darf in diesem Jahr nur am Donnerstag, den 29.12., Freitag, den 30.12. und Samstag, den 31.12. stattfinden.
Der Verkauf dieser pyrotechnischen Gegenstände ist durch den Einzelhändler mindestens 2 Wochen vorher bei dem hierfür zuständigen Regierungspräsidium, Dezernat für Arbeitsschutz, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main, anzuzeigen.
An Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nicht verkauft werden.
Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur zwischen 0 Uhr am 31. Dezember und 24 Uhr am 1. Januar abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch während dieser Zeit nicht abbrennen.
Weiterhin ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, von Reet- und Fachwerkhäusern verboten.