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Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Veröffentlicht: 13/02/2019 von Stadt Seligenstadt

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Während der Brut- und Setzzeit gilt in Seligenstadt in bestimmten Bereichen der Feld- und Flurgemarkung eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Die Zeit, in der viele Tiere Junge bekommen bzw. ausbrüten erstreckt sich über den Zeitraum vom 1. März bis zum 15 Juni.

„Ich bitte dringlich alle Hundebesitzer, egal welcher Größe oder Rasse die Vierbeiner angehören, sich an die Anleinpflicht zu halten. Für etwas Auslauf können Ausziehleinen sorgen, die in der Zeit mit einer Länge bis zu fünf Metern selbstverständlich verwendet werden dürfen“, richtet sich Erster Stadtrat Michael Gerheim an die gut tausend Seligenstädter Hundehalter.

Die Anleinpflicht gilt in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung und im Wald, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten wie etwa am Mainuferweg. In Naturschutzgebieten ganzjährig. Die Satzung und eine Karte des Geltungsbereichs können über die Homepage der Stadt Seligenstadt (www.seligenstadt.de) unter dem Suchbegriff „Anleinpflicht“ aufgerufen werden.

Sollte die Anleinpflicht wiederholt missachtet werden, so kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro verhängt werden.

Ausgenommen vom Leinenzwang sind die Wege und Wegerandstreifen in folgenden Bereichen:

Seligenstadt: Der gesamte Bereich zwischen Frankfurter Straße und der Bahnlinie von der Bebauungsgrenze bis zur Umgehungsstraße sowie entlang des Radwegs an der Frankfurter Straße zwischen Trieler Ring und Umgehungsstraße.

Klein-Welzheim: Der Bereich zwischen dem Ziegelweg und dem Wacholderweg von der Bebauungsgrenze bis Am Bachgewann.

Froschhausen: Das Gebiet zwischen dem Am Reitpfad und der BAB 3 von der Bebauungsgrenze bis zum Werniggraben.

www.familien-blickpunkt.de

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