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Lockdown geht in die Verlängerung

Bild des Corona-Virus vor einem DNA-Strang.

Lockdown geht in die Verlängerung

Veröffentlicht: 23/01/2021 von Stadt Offenbach

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Ab Samstag, 23. Januar, gelten in Hessen verschärfte Corona-Regeln und somit auch für die Stadt Offenbach. Diese hat das hessische Corona-Kabinett auf Basis der Bund-Länder-Gespräche vom vergangenen Dienstag beschlossen. Die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verordnungen bleiben bestehen und werden zunächst bis zum 14. Februar verlängert. Zusätzlich gelten ab Samstag weitere Regelungen, wie die erweiterte Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften, Gottesdiensten und auch auf dem beliebten Offenbacher Wochenmarkt.

Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke: „Wir sehen, dass die Maßnahmen der vergangenen Wochen auch hier in Offenbach wirken und die Zahlen sinken. Das ist positiv – gleichzeitig sind wir aber hier in Offenbach noch sehr weit vom bundesweit vorgegebene Wert von 50 entfernt. Dazu kommen neue Virusvarianten, die noch zu wenig eingeschätzt werden können, in einzelnen Staaten aber rasante und dramatische Auswirkungen hatten. Und es sterben täglich circa 1.000 Menschen bundesweit. Es ist daher unsere gemeinsame Verantwortung die Pandemie konsequent einzudämmen – schließlich sollen Schulen und Geschäfte, Kultur und Sport irgendwann auch wieder eine Rückkehr erleben können.“

Gesundheitsdezernentin Sabine Groß erläutert die nächsten Schritte: „Letztes Jahr wurde in bestimmten Bereichen das Tragen von Alltagsmasken aus Stoff zur Pflicht. Dies hing auch mit der Frage der Verfügbarkeit medizinische Masken zusammen. Medizinische Masken sind jedoch sicherer. Sie können damit einen Beitrag dazu leisten, dass die Infektionszahlen weiter und schneller zurückgehen und wir wieder mehr Freiheiten genießen können. Nach Landesvorgaben sind bereits ab einer Inzidenz von 150 Ausgangsbeschränkungen in Betracht zu ziehen. Dementsprechend werden wir am Dienstag beraten, was das für Offenbach bedeutet.“

Was ab Samstag, dem 23.01.2021, gilt:

Erweiterte Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften, Gottesdiensten und dem Wochenmarkt:

Sowohl beim Bus- und Bahnfahren wie auch beim Einkaufen können die empfohlenen Mindestabstände nicht immer sicher eingehalten werden. Daher müssen in beiden Bereichen zukünftig medizinische Masken getragen werden. Das müssen keine FFP2-Masken sein, sondern es können auch die wesentlich günstigeren OP-Masken sein. Diese Masken schützen besser vor einer Übertragung des Virus als einfache Alltagsmasken.

Auch in Gottesdiensten müssen medizinische Masken getragen werden. Die Pflicht gilt auch am Platz, obwohl hier ein 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten werden muss. Der Gemeindegesang bleibt – trotz Maskenpflicht – untersagt. Gegenstände dürfen nicht ausgetauscht werden. Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt – Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmern müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden. „Wir sind sehr dankbar für alle Anstrengungen der Gemeinden, Gottesdienste anders zu gestalten oder digitale Formate zu nutzen“, ergänzen OB Schwenke und Stadträtin Groß gemeinsam.

Kontaktbeschränkungen:

Private Zusammenkünfte sind weiterhin mit Menschen, die in der gleichen Wohnung wohnen und mit maximal einer weiteren Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte konstant und klein sein. Gemeint ist damit, dass die weitere Person nicht jeden Tag eine andere ist.

Schulen und Kinderbetreuung:

Die für Hessen und daher auch für Offenbach getroffenen Regelungen zu Schulen und Kinderbetreuung bestehen nach wie vor. Kitas und Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Die Präsenzpflicht in Schulen wird ausgesetzt.

Zusätzlicher Schutz von Alten- und Pflegeheimen:

Besucherinnen und Besucher dürfen Alten- und Pflegeheime nur betreten, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test mitbringen.

Verschärfte Quarantäneverordnung für Einreisende aus Gebieten mit Varianten des Sars-Cov-2-Virus:

Wer aus einem Gebiet mit Varianten des Corona-Virus nach Hessen einreist, muss sich unmittelbar in Quarantäne begeben. Eine Testung zur Beendigung der Quarantäne ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Ausnahmen gibt es ausschließlich für Personen, die grenzüberschreitend Waren oder Personen befördern oder zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich sind und sich weniger als 72 Stunden dort aufgehalten haben. Auch eine Corona-Impfung oder durchlaufene Covid-19-Erkrankung befreit nicht von der Quarantäne-Verpflichtung. Zu den Gebieten mit Corona-Varianten zählen derzeit insbesondere Großbritannien und Südafrika, weil dort das mutierte Corona-Virus verstärkt aufgetreten ist.

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit:

Es bleibt verboten, auf belebten öffentliche Plätzen Alkohol zu trinken.

Neue Grenzwerte für die Ausgangsbeschränkung:

Das erweiterte hessische Eskalationskonzept sieht unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens sowie die Sperrung publikumsträchtiger Ausflugsziele vor, wenn in einer Kommune die Inzidenz am 25. Januar noch über 150 Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Ab dem 01. Februar gilt dies bereits bei einer Inzidenz von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner.

Alle Regelungen sind auf www.offenbach.de/corona zu finden. Ausführliche auch mehrsprachige Informationen sind dort auch zu Quarantäne, Test, Impfzentren und mehr hinterlegt.

 

www.familien-blickpunkt.de

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