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Neu-Isenburg ist OZG-Modellkommune

Neu-Isenburg ist OZG-Modellkommune

Veröffentlicht: 16/05/2021 von Stadt Neu-Isenburg

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Neu-Isenburg wird eine OZG-(Online-Zugangs-Gesetz)-Modellkommune. Der Hessische Innenminister Peter Beuth und Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus wollen mit einem Förderprogramm die Digitalisierung stärken, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Verwaltung zu vereinfachen. Insgesamt wurden von der Hessischen Landesregierung 15 Kommunen ausgewählt, die wegweisende Digitalisierungsprojekte geplant haben.

„Gerade jetzt in der Corona-Pandemie hat sich bewährt, dass wir bereits im November 2017 mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes begonnen haben und viele Dienstleistungen der Stadt online zur Verfügung stellen. Wir sind auf dem Weg zur smart city. Wir wollen unsere Vorreiter-Rolle im Bereich der Digitalisierung als fortschrittliche und bürgerorientierte Kommune weiter ausbauen. Die Ernennung zur OZG-Modellkommune ist für uns eine große Bestätigung unserer Arbeit“, so Bürgermeister Herbert Hunkel.

Bei der Umsetzung des OZG hat die Nutzerfreundlichkeit oberste Priorität. Die Umsetzung des OZG ist dann erfolgreich, wenn die Onlinedienstleistungen von allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen akzeptiert und tatsächlich genutzt werden. Die Stadt Neu-Isenburg erfüllt die Fördervoraus-setzungen wegen der bürgerfreundlichen digitalen Service-Strategie. Insgesamt bietet die Stadt Neu-Isenburg aktuell 25 Online-Dienstleistungen über das städtische Internetportal neu-isenburg.de/buergerservice/online-service/ an.

Dzenana Sabic, Stabsstelle Digitalisierung: „Wichtig ist, dass wir uns die Prozesse anschauen und zu nutzerfreundlichen digitalen Anwendungen optimieren. Die Nutzerfreundlichkeit hat oberste Priorität bei allen digital angebotenen Verwaltungsleistungen. Die Sicht der Nutzerinnen und Nutzer steht im Vordergrund“.

Mit den Fördermitteln des Landes werden über drei Jahre in Neu-Isenburg Projekte in Höhe von 87.000 Euro gefördert, bei denen der Fokus auf der Nutzerfreundlichkeit liegt. Unter anderem sollen die Online-Services rund um die Elternkommunikation in den Kinderbetreuungseinrichtungen weiter ausgebaut werden.

Bereits seit dem 1. Dezember 2020 ist das Online-Portal „WebKITA Neu-Isenburg“ aktiv, mit dem Eltern den Bedarf für die Kindertagesbetreuung digital anmelden können. Die Eltern erhalten frühzeitiger eine Rückmeldung zu ihrem Betreuungswunsch und können in einem festgelegten Zeitraum aus mehreren, gleichzeitig vorliegenden Platzangeboten zu ihren Vormerkungen auswählen. Die Verwaltungsprozesse zwischen Eltern, Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Fachbereich rund um die Vergabe der Betreuungsplätze haben damit an Einfachheit und Transparenz gewonnen.

Zur weitere Verbesserung der Kommunikation soll in 2021 mit den Fördermitteln eine browserbasierte Web-App zur direkten Elternkommunikation entwickelt werden. Für das Jahr 2022 ist ein Service-Terminal für das Rathaus bzw. die Bürgerämter in Vorbereitung, mit dem die Bürgerinnen und Bürger auf alle bereits eingeführten Online-Leistungen zugreifen können.

Über das Förderprogramm OZG-Modellkommune

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 digital zugänglich zu machen. Ausgewählte Kommunen sollen - modellhaft für alle anderen Städte und Gemeinden in Hessen - nach dem Prinzip „einer für alle“ Konzeptionen, Online-Assistenten, Schnittstellen und digitale Prozesse für die OZG-relevanten Leistungen entwickeln und erproben. Die Konzeptionen und Lösungen müssen sich zur einfachen Nachnutzung durch andere Kommunen eignen, um so die schnelle und bürgerfreundliche Umsetzung des OZG in den Kommunen voranzutreiben.

 

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