Veröffentlicht: 25/03/2013 von Gemeinde Egelsbach
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Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Straßenverkehr der 2. Stufe
hier: Erste Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) sowie in den Großstädten Darmstadt, Frankfurt/Main, Offenbach und Wiesbaden für alle Durchgangsstraßen mit mehr als 3000 Kraftfahrzeugen/Tag aufzustellen.
Die entsprechenden Lärmkarten sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie unter www.hlug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans, Teilplan Hauptverkehrsstraßen besteht die Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Straßen einzureichen. Hierzu steht ein Online-Formular zur Verfügung, welches über die Internetseite www.laermaktionsplan.hessen.de abrufbar ist. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium bis zum 22. Mai 2013 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstr. 1-3
64283 Darmstadt
Darmstadt, 1. April 2013
Regierungspräsidium Darmstadt
III 31.1 – 93d 08/14 - 1