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Info zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen zur Grundsteuererhöhung in Bad Nauheim

Info zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen zur Grundsteuererhöhung in Bad Nauheim

Veröffentlicht: 25/06/2014 von Stadt Dreieich

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Dreieich. Die Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts zu der Grundsteuer-Erhöhung in Bad Nauheim hat ein starkes Presseecho gefunden. Es stellt sich die Frage, ob diese Entscheidung einen Einfluss auf die bei der Stadt Dreieich geplante Grundsteuererhöhung zur Vermeidung der Einführung von Straßenbeiträgen hat.

Was ist in Bad Nauheim passiert?

Die Stadt Bad Nauheim hat ihren Grundsteuerhebesatz zum 1. Januar von 340 Punkten auf 560 Punkte angehoben. Hierdurch sollte eine weitere Ergebnisverschlechterung im städtischen Haushalt vermieden und der Jahresverlust bei etwa 6 Mio. € stabil gehalten werden.

Gegen die Grundsteuer-Erhöhung haben viele Bürgerinnen und Bürger Widerspruch eingelegt. Dieser hat bei Steuerbescheiden keine sog. aufschiebende Wirkung, d. h. die Steuerschuld muss trotz des eingelegten Widerspruchs zunächst beglichen werden, und erst dann wird der Streit über die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung ausgetragen. Um dies zu verhindern, haben einige Bürgerinnen und Bürger einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Das Verwaltungsgericht Gießen (VG) hat dem Eilantrag der Antragsteller mit Beschluss vom 16. Juni entsprochen. Allerdings ist dieser Beschluss noch nicht rechtskräftig, denn die Stadt Bad Nauheim wird dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Kassel einlegen.

Wesentlich begründet hat das VG seine Entscheidung, die aufgrund der in Eilverfahren üblichen lediglich summarischen Prüfung erfolgt ist, damit, dass die Stadt der aufsichtsbehördlichen Genehmigungsauflage zum Haushaltsplan 2014, hier: der Einführung einer Straßenbeitragssatzung, nicht entsprochen habe und somit nicht alle leistungsbezogenen Einnahmemöglichkeiten nutze.

Wie stellt sich die Situation in Dreieich dar?

Im Unterschied zu Bad Nauheim kann die Stadt Dreieich durch eine Grundsteuererhöhung auf 500 Punkte für die Jahre 2015 bis 2017, ab 2018 450 Punkte, ihren Ergebnishaushalt bereits vorgezogen in 2016 ausgleichen. Hierdurch können die Investitionen in den Straßenerhalt vollständig aus der Abschreibung des Straßenvermögens finanziert werden. Damit muss der Beitragszahler nicht mehr zusätzlich über Beiträge an der Finanzierung der Straßenerhaltung beteiligt werden. Die Stadt hat bereits im Vorfeld diese Möglichkeit bzgl. der Frage einer Genehmigungsfähigkeit des Haushalts mit der Kommunalaufsicht erörtert. Insofern sind zu diesem Vorgehen auch keine aufsichtsbehördlichen Bedenken zu erwarten.

Was bedeutet dies für die Bürger und Bürgerinnen in Dreieich?

Da die Stadt Dreieich - auch das ist anders als in Bad Nauheim - Schutzschirmkommune ist, musste sie sich bereits vertraglich zum Haushaltsausgleich spätestens im Jahr 2018 verpflichten. Um dies zu erreichen, war ohnehin - neben insgesamt 100 Konsolidierungsmaßnahmen i. W. auf der Ausgabenseite - eine Erhöhung der Grundsteuer zum 01.01.2017 auf 450 Punkte vorgesehen und Bestandteil der Schutzschirmvereinbarung.

Mit der kurzfristigen Anhebung auf 500 Punkte für die Jahre 2015 bis 2017 kann schon in 2016 das Ziel eines ausgeglichen Haushalts erreicht werden und auf den Erlass einer Straßenbeitragssatzung verzichtet werden. Für die Bürgerin und den Bürger bedeutet dies zwar eine Mehrbelastung für zwei Jahre, da die Grundsteuermehrbelastung höher ist als die entfallenden Straßenbeiträge, aber bereits ab 2018 eine Minderbelastung, da dann die Grundsteuerbelastung mit 450 Punkten unverändert zur ursprünglichen Planung wäre, aber keine zusätzlichen Straßenbeiträge erhoben würden. Über die gesamte Nutzungsdauer einer Straße von durchschnittlich 40 Jahren ergibt sich so für die Abgabepflichtigen eine Minderbelastung von 12,6 Mio. €. Diese Minderbelastung entsteht einerseits durch eingesparte Verwaltungsaufwendungen für die aufwendige Beitragserhebung (1,8 Mio. €) und andererseits durch die verzögerte Anrechenbarkeit der Beitragseinnahmen auf den Haushaltsausgleich (10,8 Mio. €). Denn die Beitragseinnahmen sind sogenannte „investive Einnahmen“ und lassen sich nur zu dem Bruchteil auf den Haushaltsausgleich anrechnen und damit bspw. zur Senkung der Steuerhebesätze nutzen, der der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Straßenbaumaßnahme entspricht.

Die Bürger würden also ohne den vorgezogenen Haushaltsausgleich in 2016 unter dem Strich übermäßig belastet, indem sie dann einerseits den in 2018 verpflichtenden Haushaltsausgleich und andererseits zusätzlich Straßenbeiträge finanzieren müssten. Von daher sieht die Stadt unverändert gute Gründe, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. „Wir werden die Entscheidungsgründe des VG Gießen aber noch im Einzelnen auswerten und die Bedeutung der Entscheidung mit der Kommunalaufsicht und den kommunalen Spitzenverbänden erörtern“, so Bürgermeister Dieter Zimmer.  

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