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Im Dunkeln niemals ohne Licht

Quelle: ADFC e. V.

Im Dunkeln niemals ohne Licht

Veröffentlicht: 31/10/2016 von Stadt Neu-Isenburg

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Zu Beginn der dunklen Jahreszeit appelliert die Stadt an alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Beleuchtung an ihrem Fahrrad bei Dunkelheit auf jeden Fall einzuschalten. Zudem müssen die Fahrräder mit Reflektoren an den Vorder- und Hinterrädern ausgestattet sein. Gerade während der Dämmerung oder bei Dunkelheit kann eine sachgemäße Fahrradbeleuchtung den einen oder anderen Unfall und ggfs. erhebliche Personenschäden verhindern. Halten sich Radfahrer nicht an die Beleuchtungs-Vorschriften, so müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. Zusätzlich empfehlen sich Reflexbänder, helle Kleidung und ein heller Helm.

"Radfahrer sind bei Dunkelheit oder wetterbedingten Sichtbehinderungen wie Nebel, Regen oder Schnee schlecht zu erkennen und deshalb besonders gefährdet. Eine wesentliche Ursache von Unfällen in der Dunkelheit ist die mangelnde oder vollständig fehlende Beleuchtung der Zweiräder. Wir bitten darum, die gesetzlichen Vorgaben zur Beleuchtung der Räder ernst zu nehmen. Das beste Rezept, um Unfälle und Gefahren zu vermeiden, ist Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr", mahnt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung wird in den nächsten Wochen verstärkt die Einhaltung im Hinblick auf die Beleuchtung von Fahrrädern kontrollieren. Wer mit einem nicht ausreichend beleuchteten Fahrrad unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Die Verwarngelder betragen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog:

· Fahren ohne Licht 20,00 EURO

· Defekte Fahrradbeleuchtung 20,00 EURO, mit Gefährdung 25,00 EURO, mit Unfall 35,00 EURO

· Ohne die lichttechnische Einrichtungen 20,00 EURO

· Ohne seitliche Kenntlichmachung an den Vorder- und Hinterrädern 10,00 EURO

· Rennrad bis 11 kg ohne mitführen der erforderlichen lichttechnische Einrichtung 10,00 EURO.

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