Veröffentlicht: 15/01/2017 von Stadt Neu-Isenburg
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Wie von den Stadtverordneten am 30. November beschlossen, wird der Hebesatz der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2017 von 250 % auf 350 % angepasst. Die neuen Bescheide werden Anfang Januar versendet.
Trotz der Anpassung hat Neu-Isenburg im Kreisvergleich immer noch den niedrigsten Hebesatz und liegt unter dem vom Kommunalen Finanzausgleich angewandten Nivellierungshebesatz von 365 %.
Rechenbeispiel am Beispiel einer Wohnungsgröße von 100 m²:
Hebesatz 250 (bisher): durchschnittlich 1,29 € pro m2 x 100m2 = 129,- € p.a.
Hebesatz 350 (ab 1.1.2017) : durchschnittlich 1,81 € pro m2 x 100 m2 = 181,- € p.a.
Der zu zahlende Betrag der Grundsteuer B erhöht sich um einen jährlichen Betrag von 52 Euro (monatlich 4,33 Euro).
Rechenbeispiel am Beispiel einer Wohnungsgröße von 70 m² :
· Hebesatz 250 (bisher): durchschnittlich 1,29 € pro m2 x 70 m2 = 90,30 €
· Hebesatz 350 (ab 1.1.2017): durchschnittlich 1,81 € pro m2 x 70 m2 = 126,70 €
Der zu zahlende Betrag der Grundsteuer B erhöht sich um einen jährlichen Betrag von 36,40 Euro (monatlich 3,03 Euro).