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Investitionsförderung Vereine

Investitionsförderung Vereine

Veröffentlicht: 04/01/2018 von Stadt Rodgau

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Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 11. Dezember stellt die Stadt Rodgau für das Jahr 2019 wieder insgesamt 200.000 Euro für Investitionsförderung an Vereine zur Verfügung. Die städtische Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt weist die Vereine daraufhin, dass Anträge auf Investitionsförderung für das Jahr 2019 spätestens bis zum 31. März 2018 bei der Stadt eingereicht werden müssen.

Antragsberechtigt ist jeder Verein, der im Vereinsförderungsprogramm der Stadt Rodgau aufgenommen ist. Bis zu diesem Datum müssen auch alle zu dem Antrag erforderlichen Unterlagen mit abgegeben sein, wie z.B. Kostenvoranschläge, Bedarfsnachweis oder der Finanzierungsplan. Der genannte Termin ist eine Ausschlussfrist, das bedeutet, sofern nicht alle Unterlagen vorliegen, wird ein Antrag danach nicht mehr berücksichtigt.

Es wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig mit der Agentur in Verbindung zu setzen. Kontakt: Steffen Reichenbach, Telefon 693-1224 oder Martin Winter, Telefon 693-1223, Mail [email protected]

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