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Verlängerung der Schutzmaßnahmen bis 3. beziehungsweise 31. Mai

Verlängerung der Schutzmaßnahmen bis 3. beziehungsweise 31. Mai

Veröffentlicht: 25/04/2020 von Stadt Heusenstamm

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Aufgrund der aktuellen Verordnungen der Bundes- und Landesregierung und in Absprache der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreiskommunen gelten mit heutigem Stand folgende Öffnungs- und Schließzeiten der Stadtverwaltung:

Rathaus

Das Rathaus bleibt bis vorerst Sonntag, 3. Mai, für den Besucherverkehr geschlossen. Allerdings können für akute Anliegen (wie zum Beispiel bei Anmeldungen oder Pass- und Ausweisangelegenheiten im Bürgerbüro) im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind generell befugt, die Terminanfragen individuell nach Relevanz zu beurteilen und Gesprächstermine gegebenenfalls an einem Datum nach dem 3. Mai anzubieten. Ansprechpartnerinnen und -partner mit Kontaktdaten gibt es über die Telefonzentrale im Rathaus: 06104 607-0 oder online auf heusenstamm.de im Bereich Bürger & Stadt > Rathaus und Service > Adressen von A-Z (https://www.heusenstamm.de/de/buerger-und-stadt/rathaus-und-service/adressen-von-a-z).

Städtische Einrichtungen

Wertstoffhof öffnet ab Dienstag, 21. April, testweise zu den regulären Öffnungszeiten – Samstag, 2. Mai, ist geschlossen

Der Wertstoffhof in der Straße Am Zwerggewann 6-8 wird ab Dienstag, 21. April, wieder testweise zu den regulären Öffnungszeiten öffnen (Montag geschlossen, Dienstag 7.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch 7.30 bis 15.30 Uhr, derzeit Donnerstag 12 bis 18 Uhr, Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr und derzeit Samstag 8 bis 13 Uhr).

Da mit einem enormen Andrang gerechnet wird, gelten ohne Einschränkung folgende Hinweise:

 Bürgerinnen und Bürger, die ihre Wertstoffe anliefern, müssen zu ihrem eigenen und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine geeignete Nase-Mund-Bedeckung tragen (auch sogenante Community-Masken, also selbst genähte Bedeckungen, sind ausreichend)

 Der Personalausweis ist mitzubringen und unaufgefordert vorzuzeigen (Überpüfung der Wohnanschrift in Heusenstamm)

 Der Wertstoffhof darf nur mit Fahrzeugen befahren werden. Zu Fuß auf das Gelände zu laufen ist untersagt.

 Großkartonagen und Gelbe Säcke sollten nach Möglichkeit nicht am Wertstoffhof abgegeben werden (bitte die regulären Abfuhren nutzen).

 Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Bürgerinnen und Bürger sollten viel Geduld und noch mehr Zeit mitbringen. Es ist damit zu rechnen, dass in den ersten und möglicherweise auch folgenden Öffnungstagen sehr lange Wartezeiten entstehen. Es kann also auch passieren, dass Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in den Wertstoffhof eingelassen werden, weil entweder die Container vollständig befüllt sind oder die Öffnungszeit deutlich überschritten wird.

Die Stadtverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um ein angemessenes Verhalten und selbstverständlich auch um die Beachtung der geltenden Verkehrsregeln. Sollte der Andrang nicht zu bewältigen sein, behält sich die Stadtverwaltung vor, die Öffnung des Wertstoffhofs neu zu regeln. Am Samstag, 2. Mai, ist der Wertstoffhof geschlossen, da wegen des Feiertags die Entleerung der Container nicht gesichert ist.

Stadtbücherei öffnet ab Dienstag, 28. April

Die Stadtbücherei in der Schlossstraße 10 wird ab Dienstag, 28. April, wieder zu den regulären Öffnungzeiten für die Ausleihe von Medien geöffnet sein (Montag geschlossen, Dienstag 10 bis 12 und 15 bis 19 Uhr, Mittwoch 15 bis 18 Uhr, Donnerstag 15 bis 18 Uhr, Freitag 10 bis 12.30 Uhr und am zweiten Samstag eines Monats 11 bis 13 Uhr). Hier gelten nach wie vor die bekannten Verhaltensregeln: Abstand halten, Husten- und Niesetikette beachten und Nase-Mund-Schutz tragen. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen ist Folge zu leisten. Veranstaltungen der Bücherei finden bis einschließlich 31. Mai nicht statt.

Andere Einrichtungen bis vorerst 31. Mai geschlossen

Bis vorerst 31. Mai sind weiterhin folgende Einrichtungen für den Besucherverkehr geschlossen:

 Bad Heusenstamm (auch kein Schwimmunterricht)

 Jugendzentrum

 Musikschule

 Volkshochschule

Städtische Kindereinrichtungen

Die Kindereinrichtungen (Kitas, Schulkindbetreuungen und Hort) sind derzeit nur für den Notbetrieb geöffnet. Sobald sich hier entsprechende Verordnungen ändern, werden die Öffnungs- beziehungsweise Schließzeiten angepasst.

Absage von städtischen Veranstaltungen und Terminen bis vorerst 31. Mai

Bis vorerst 31.Mai werden sämtliche städtische Veranstaltungen und Termine abgesagt. Die Stadtverwaltung empfiehlt nicht-städtischen Veranstaltern ebenso zu verfahren (sofern gültige Bestimmungen die Durchführung von Veranstaltungen nicht sowieso untersagen).

Städtische Liegenschaften und Spiel- und Bolzplätze

Die städtischen Liegenschaften sind ebenfalls bis vorerst 31. Mai geschlossen und können auch nicht reserviert werden. Dazu gehören:

 Saal für Vereine

 Haus der Stadtgeschichte

 Haus der Musik

 Kultur- und Sportzentrum Martinsee mit Skateranlage

 Haus der Begegnung in Rembrücken

 Alte Schule in Rembrücken

 Spiel- und Bolzplätze

Trauungen und Beerdigungen mit zehn Personen

Die Regelung, dass Trauungen und Beerdigungen nur mit einer Höchstteilnehmerzahl von zehn Personen stattfinden können, wird bis vorerst 31. Mai verlängert.

www.familien-blickpunkt.de

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