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Land Hessen legt Verwaltungsgerichtshof Luftreinhalteplan für Offenbach vor

Land Hessen legt Verwaltungsgerichtshof Luftreinhalteplan für Offenbach vor

Veröffentlicht: 14/07/2020 von Stadt Offenbach

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Um die Einhaltung der Grenzwerte für die Luftreinhaltung durch Verkehrsmaßnahmen so schnell wie möglich – spätestens jedoch bis zum Ende des Jahres 2021 – zu gewährleisten, hatte die Stadt Offenbach geeignete Maßnahmen erarbeitet und dem Land Hessen vorgelegt. Das Land Hessen ist verpflichtet, einen Luftreinhalteplan für Offenbach aufzustellen. Darin wird die Wirkung der einzelnen Maßnahmen dargestellt. Das Land hat nun die vorgeschlagenen Maßnahmen als geeignet und zielführend bewertet und in die 3. Fortschreibung zum Luftreinhalteplan für Offenbach eingearbeitet.

Umweltdezernent Paul-Gerhard Weiß: „Ich freue mich, dass der Entwurf des Luftreinhalteplans nun vorliegt und in Kürze in die Offenlage geht. Gerade in Zeiten wie diesen, in der der Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung erfährt, ist es gut, dass daran gearbeitet wird, auch die Luftqualität für die Menschen zu verbessern. Mit der Gesamtstrategie hat die Stadt ein Bündel an Maßnahmen dargelegt, mit denen wir die Grenzwerte unterschreiten können. Damit wollen wir gemeinsam mit dem Land Hessen im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Fahrverbote in Offenbach verhindern.“ Die Klage der DUH wird am 14. September 2020 vor dem VGH Kassel verhandelt. Dort wird dann entschieden, welche Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden müssen.

Offenbachs Standort inmitten des Ballungsraums Rhein-Main bietet viele Vorteile zum Leben und Arbeiten. Doch die gute Verkehrsanbindung und das Wachstum der Stadt führen auch dazu, dass die Luftbelastung vergleichsweise hoch ist. Zu den Verursachern von Schadstoffemissionen zählen Verkehr, Gewerbe/Industrie und Wohnen. Zurzeit werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxide (NO2) noch an mehreren Straßenzügen im Stadtgebiet überschritten, auch wenn diese über die Jahre rückläufig sind. Betroffen sind nach wie vor insbesondere die Untere Grenzstraße und die Mainstraße. Die NOX-Grenzwerte müssen jedoch seit 2010 europaweit eingehalten werden.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 30.06.2015 (Az. 4 K 1178 / 13.WI (V) verpflichtete das Land Hessen, „den für die Stadt Offenbach geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Offenbach enthält“. Das Land war verpflichtet, das VGH-Urteil innerhalb von drei Jahren (bis 2018) umzusetzen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Land Hessen verklagt, weil die Umsetzung des Luftreinhalteplans in Offenbach noch immer nicht erfolgt ist.

Paul-Gerhard Weiß: „Die Gesamtstrategie zur Luftreinhaltung in der Stadt Offenbach umfasst vielfältige Maßnahmen zum Ausbau der Radinfrastruktur, zur Stärkung des Öffentlichen Verkehrs, ein Konzept zum Aufbau elektromobiler Ladeinfrastruktur, weitere Maßnahmen zur Elektrifizierung des Busverkehrs sowie ein flexibles digitales Verkehrsmanagement. Diese Maßnahmen werden den Berechnungen zufolge die Schadstoffe deutliche reduzieren – ein Effekt, der teilweise jetzt schon nachzuweisen ist.“

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23. Mai 2019 die Umsetzung des Masterplans Green-City beschlossen. Dieser sieht die stadtweite umweltsensitive Verkehrssteuerung, ein Lkw-Durchfahrtsverbot, eine Verkehrsverflüssigung und die digitale Aufrüstung von Ampelanlagen vor. Über die im Haushalt bereits vorhandenen Mittel hinaus wurde für die Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen ein Gesamtprojektvolumen von über 15 Millionen Euro bereitgestellt.

„Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Sie muss aber umweltverträglich gestaltet werden. Dazu müssen zum einen Bedarf und Angebot in Einklang gebracht werden, zum andern aber auch die umweltverträglichen Verkehrsmittel attraktiv gestaltet werden“, so Umwelt- und Verkehrsdezernent Weiß. „Dafür sind eine fach- und ämterübergreifende Zusammenarbeit, der Blick über die Stadtgrenze hinaus und die zügige Umsetzung von Maßnahmen wichtig.“

Wie Weiß weiter mitteilt, erfolgt jetzt eine Beteiligung der Öffentlichkeit, die Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf abgeben kann. Das Land Hessen plant die Offenlage ab dem 30. Juni bis einschließlich 30. Juli. Anschließend können noch weitere zwei Wochen bis einschließlich 13. August Anregungen oder Einwendungen geltend gemacht werden.

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