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Ausnahmeregelungen zur Ausgangssperre

Ausnahmeregelungen zur Ausgangssperre

Veröffentlicht: 09/12/2020 von Stadt Offenbach

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Die vom Land Hessen im Eskalationskonzept eingeführte neue Warnstufe 6 für Städte und Landkreise mit einer Inzidenz über 200 sieht eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr sowie ganztags ein Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr vor. In Offenbach treten beide Maßnahmen im Zuge einer Allgemeinverfügung am Samstag, 12. Dezember, in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich 23. Dezember. Die Maßnahmen werden nach den Weihnachtsfeiertagen verlängert, sofern die Inzidenz bis dahin nicht mindestens fünf Tage unter 200 gesunken ist. Die bereits bestehenden seit 1. Dezember landesweiten Regelungen werden nach Angaben der Landesregierung mit Ausnahme der Weihnachtsfeiertage bis einschließlich 1. Januar verlängert.

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während der Zeit der Ausgangssperre nur aus gewichtigen Gründen zulässig, insbesondere zur:

- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,

- Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,

- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

- Begleitung Sterbender,

- Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,

- Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention.

Um Kontrollen während der Ausgangssperre zu vereinfachen, rät das Ordnungsamt der Stadt Offenbach dringend dazu, entsprechende Nachweise mit sich zu führen! Wer in dieser Zeit zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause geht, sollte zwingend einen Dienstausweis oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei sich führen.

Verständlicherweise haben die Bürgerinnen und Bürger derzeit viele Fragen zur Ausgangssperre. Die rechtlichen Vorgaben werden nicht alle individuellen Situationen regeln können. Viele Fragen müssen seitens der Stadt bis Freitag noch geklärt werden. Daher veröffentlichen wir in den nächsten Tagen weitere Auslegungshinweise, die stets auch online auf www.offenbach.de/corona-regeln aktualisiert werden.

 

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