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Ausgangsbeschränkungen bleiben über den Jahreswechsel bestehen

Ausgangsbeschränkungen bleiben über den Jahreswechsel bestehen

Veröffentlicht: 30/12/2020 von Stadt Offenbach

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Nach Weihnachten sollte auch Silvester in diesem Jahr nur im engsten Familienkreis verbracht werden. Für die private Zusammenkunft gilt: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Stadt Offenbach weist noch einmal darauf hin, dass die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen über den Jahreswechsel unverändert bestehen bleiben. Die eigene Wohnung darf zwischen 21 und 5 Uhr nicht verlassen werden. Folglich ist auch das Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen Raum in dieser Zeit verboten.

Zu den wenigen Ausnahmen, sich nachts auf der Straße bewegen beziehungsweise aufhalten zu dürfen, zählen insbesondere berufliche Gründe, die Versorgung von Tieren und der Besuch von Verwandtschaft in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder – nicht aber: Geschwister). Alle Ausnahmeregelungen finden sich unter www.offenbach.de/corona-regeln.

Praktisch bedeutet das: Kinder beispielsweise dürfen ihre Eltern oder Großeltern in der Silvesternacht besuchen und nachts auch wieder auf direktem Weg nach Hause fahren. Erlaubt ist jedoch nur die Zusammenkunft im privaten Wohnraum. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch ihnen während der Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr untersagt! Der öffentliche Raum beginnt bereits auf der Straße vor dem Haus. Feuerwerk dürfen sie nur auf privatem Boden (im Garten oder Hof) zünden.

Die Feuerwehr Offenbach warnt unterdessen eindringlich davor, Böller oder Raketen vom Balkon abzuschießen – aufgrund der räumlichen Enge, der Bebauung und der unvorhersehbaren Flugbahn ist die Gefahr sehr groß, sich und andere zu verletzen! Auch tagsüber ist das Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen Raum an einigen Orten untersagt: Hafenplatz und Hafentreppe, Innenstadt, Aschaffenburger und Seligenstädter Straße, Langstraße und Offenbacher Straße sowie der Goetheplatz, der Mathildenplatz, das Mainvorgelände, der Europaplatz, der Ostendplatz, der Reichstag und der Dalles in Bürgel.

Die Verantwortlichen bei der Stadt hoffen, dass die Zahlen im neuen Jahr bald wieder dauerhaft unter die Inzidenz von 200 sinken. Dann werden auch die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Eine Aufhebung zum gegenwärtigen Zeitpunkt macht aus Gründen des Infektionsschutzes keinen Sinn: Die in diesen Tagen vom Stadtgesundheitsamt an das RKI übermittelten Zahlen spiegeln nicht die tatsächliche Situation wieder. An den Feiertagen sind die Labore geschlossen, auch viele Arztpraxen sind zwischen den Jahren nicht erreichbar, sodass deutlich weniger Corona-Tests als sonst gemacht werden. Eine Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgrund feiertagsbedingter Meldeausfälle lehnt die Stadt ab, da diese Regelung sonst aller Voraussicht nach innerhalb weniger Tage wieder in Kraft gesetzt werden müssten. Damit soll ein tägliches Hin und Her verhindert werden.

 

www.familien-blickpunkt.de

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