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Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige

Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige

Veröffentlicht: 11/01/2021 von Stadt Neu-Isenburg

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Zum 1. Januar 2021 steigen sowohl die Übungsleiter- als auch die Ehrenamtspauschale. Von der Übungsleiterpauschale profitieren alle Übungsleiter*innen, Trainer, Ausbildende oder Betreuende und die Ehrenamtlichen, die eine vergleichbare Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation ausüben. Sie steigt von jetzt 2.400 Euro auf 3.000 Euro jährlich.

Alle anderen Ehrenamtlichen können die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Sie steigt von 720 Euro auf 840 Euro jährlich. Für beide Pauschalen gilt, dass das Engagement im ideellen, gemeinnützigen Bereich des Vereins erbracht wird und die / der Ehrenamtliche weniger als 15 Stunden in der Woche hierbei tätig ist. Diese Einnahmen aus den Pauschalen sind nicht sozialversicherungspflichtig.

Damit auch alle Ehrenamtlichen von dieser Erhöhung profitieren können, wird die Erhöhung der Pauschalen auch im Sozialrecht nachvollzogen. So werden Einnahmen aus Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale beispielsweise bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder beim Arbeitslosengeld I nicht angerechnet, wenn die Einnahmen im Monat künftig nicht höher sind als 250 Euro.

„Wir freuen uns über diese Verbesserungen als Zeichen der Wertschätzung der ehrenamtlich Tätigen. Gerade in den schwierigen aktuellen Zeiten ist es wichtig, unseren Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern zu zeigen, dass wir ihr Engagement wertschätzen. Ohne den unermüdlichen Einsatz jedes und jeder Einzelnen wäre das gesellschaftliche Miteinander nicht zu meistern“, so Bürgermeister Herbert Hunkel.

Fragen rund um das Ehrenamt beantwortet die Stabsstelle zur Förderung des Ehrenamtes, Claudia Lack, Telefon 06102 241 456 oder Email [email protected] .

 

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