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Alkoholverbot in der Innenstadt gilt weiterhin

Alkoholverbot in der Innenstadt gilt weiterhin

Veröffentlicht: 28/01/2021 von Stadt Offenbach

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Der Konsum von Alkohol auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen bleibt verboten. Darauf haben sich die Mitglieder des Verwaltungsstabs in dieser Woche verständigt. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass das Land Hessen das pauschale Alkoholverbot im öffentlichen Raum aus seiner Corona-Verordnung gestrichen hat. Stattdessen haben nun die Kommunen in Hessen stark frequentierte Bereiche auszuweisen, in denen der Konsum von Alkohol verboten bleibt. Beraten wurden ebenfalls die neuen hessischen Regelungen zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Einigkeit bestand im Verwaltungsstab darin, grundsätzlich jede Maßnahme zu ergreifen, die einen Beitrag dazu leisten kann, auch in Offenbach das bundesweit vorgegebene Ziel zu erreichen, die 7-Tages-Inzidenz bis zum 14. Februar auf 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu senken.

Alkoholverbot:

Die vom Alkoholverbot erfassten Plätze hat die Stadt Offenbach mit einer am 27. Januar bekannt gemachten Allgemeinverfügung näher bestimmt. Das Verbot gilt auf folgenden öffentlichen Plätzen, Straßen und Anlagen ganztägig: Büsingpark, D'Orville Park, Martin-Luther-Park, Fußgängerzone (zwischen Kaiserstraße, Berliner Straße, Marktplatz und Geleitsstraße (beidseitig)), Wilhelmsplatz, Mainufervorgelände (südlich der Wasserstraße und nördlich der Mainstraße zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Friedhofstraße), Hafenplatz und Hafentreppe, Dreieichpark, Wetterpark, Leonhard-Eißnert-Park und Waldpark.

Ausgangsbeschränkungen:

Bis Mitte Februar ist es bundesweites Ziel, einen Inzidenzwert von 50 zu erreichen, um einer Rückkehr von Schulbetrieb, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Sport einen Schritt näher zu kommen. Erst dann können Infektionsketten wieder schnell genug nachvollzogen und die Krankenhäuser entlastet werden.

Das Eskalationskonzept des Landes Hessens sieht weiterhin verpflichtend vor, dass Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr verhängt werden müssen, wenn die Inzidenz über 200 liegt. Das erweiterte hessische Eskalationskonzept vom 20. Januar 2021 beinhaltet die Regelung, dass Kommunen und Landkreise nächtliche Ausgangsbeschränkungen bereits ab einer Inzidenz von 75 in Betracht ziehen sollen. Es gibt seitens des Landes also keine Verpflichtung zur Einführung von Ausgangsbeschränkungen ab einer Inzidenz von 75. Die Landesregierung hat dabei Stufen eingebaut. Zum 25. Januar war die Grenze auf 150 festgesetzt worden. Ab 1. Februar ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zu prüfen, wenn die 7-Tages-Inzidenz noch über 100 liegt.

An welchem Tag exakt die Kommune dies auf die im Eskalationskonzept derzeit angegebene Stufe von 75 reduziert, ist von der örtlichen Entwicklung abhängig zu machen. Entscheidend ist das sowohl im Konzept der Landesregierung als auch für den Verwaltungsstab in Offenbach richtungsweisende Ziel, bis Mitte Februar die Inzidenz unter 50 zu drücken.

Aktuell sinkt die 7-Tages-Inzidenz in Offenbach weiter. Falls diese Entwicklung anhält, wird der Verwaltungsstab der Stadt Offenbach auf neue Ausgangsbeschränkungen verzichten. Droht das vorgegebene Ziel, das vor allem für Schulen, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Sport so wichtig ist, verfehlt zu werden, wird der Verwaltungsstab, wie seit Beginn der Pandemie, entschlossen handeln und sich dabei so gut wie möglich mit den Nachbarkreisen abstimmen.

 

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