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Ab kommenden Montag Kindertagesstätten nur noch mit Notbetreuung

Ab kommenden Montag Kindertagesstätten nur noch mit Notbetreuung

Veröffentlicht: 07/04/2021 von Stadt Offenbach

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Ab dem kommenden Montag, 12. April, wechseln die Kindertagesstätten in Offenbach wieder in die Notbetreuung. Es gilt somit ein Betretungsverbot in allen Offenbacher Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Darüber wurden alle Kita-Eltern des EKO und der Freien Träger bereits in Elternbriefen informiert. Hintergrund sind die steigenden Infektionszahlen in Offenbach, die besondere Betreuungssituation in Kitas und das damit verbundene Infektionsrisiko. Die von der Stadt Offenbach erlassene Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. April. In der Verfügung sind die Voraussetzungen für eine Notbetreuung geregelt.

Gesundheitsdezernentin Sabine Groß begründet die Entscheidung: „In Kindertageseinrichtungen treffen täglich Kinder und Erwachsene aufeinander. Es ist kaum möglich Abstände einzuhalten, die Kinder tragen aufgrund ihres Alters keine Maske. So können sich Infektionen besonders leicht ausbreiten und das zeigen auch die steigenden Zahlen der letzten Wochen. Für Kinder unter sechs Jahren verzeichnet unser Gesundheitsamt ein hohes Infektionsgeschehen. Allein in der Osterwoche wurde bei 27 Kita-Kindern eine Corona-Infektion diagnostiziert. Hinzu kommt, dass wir es zwischenzeitlich ausschließlich mit der hoch ansteckenden britischen Virus-Mutation zu tun haben. Dies führt auch dazu, dass sich nach der Infektion von Kindern die Familie des Kindes infiziert. So können durch Infektionen in Kitas viele Infektionsketten in Gang gesetzt werden, die zu einer großen Zahl von Infizierten führen können. Daher haben alle Hauptamtlichen gemeinsam im Verwaltungsstab die Entscheidung getroffen, ein Betretungsverbot für die Offenbacher Kitas auszusprechen.“

Seit dem 22. Februar ist nach der Corona-Einrichtungsschutzverordnung der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kitas wieder zugelassen. Sollten die Infektionszahlen in Offenbach aber wieder steigen, was seit einigen Wochen der Fall ist, muss der Betrieb durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. Diesem Erfordernis wird die Stadt mit dem Erlass der Allgemeinverfügung zu Notbetreuung in Kitas gerecht. Konkret heißt das, Kinder können nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kita besuchen. Eine Notbetreuung kommt beispielsweise in Frage, wenn Eltern in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur arbeiten oder sie alleinerziehend sind. Weitere Ausnahmen vom Betretungsverbot der Kita regelt die Allgemeinverfügung. Auch Härtefälle werden geprüft. Vordrucke und Informationen für Eltern sind auf den Internetseiten des Jugendamtes der Stadt Offenbach auf www.offenbach.de zu finden.

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung fallen die Monatspauschalen der Eltern- und Essensbeiträge im bestehenden Betreuungsumfang bis zu sechs Stunden, beziehungsweise bei nachgewiesenem erhöhten Bedarf bis maximal acht Stunden an. Wer bereits die Betreuung seines Kindes in den Osterferien seit dem 06. April ausgesetzt hat und im Anschluss keine Notbetreuung in Anspruch nimmt, wird vom Betreuungs- und Essensbeitrag für den Monat April befreit. Wer sein Kind in den Osterferien betreuen ließ und ab dem 12. April keine Notbetreuung in Anspruch nimmt, zahlt für den Monat April die Hälfte des Betreuungs- und Essensbeitrags.

„Es ist erneut notwendig, in diesem Bereich besondere Maßnahmen zu treffen, um das Risiko der weiteren Ausbreitung einzudämmen. Es ist aber auch ein weiterer Kraftakt für die Eltern und eine Belastung für Kinder, die die Kita wieder nicht besuchen können. Wir haben uns die Entscheidung im Verwaltungsstab nicht leichtgemacht, weil wir wissen, dass wir den Kindern und Eltern damit erneut sehr viel zumuten – doch die große gesundheitliche Gefährdung unserer Bevölkerung durch die dritte Welle der Pandemie lässt derzeit wenig Spielräume zu. Dies auch vor dem Hintergrund der hohen Zahlen an Offenbacherinnen und Offenbacher, die in einem Krankenhaus behandelt werden müssen“, fügt Sabine Groß abschließend hinzu.

 

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