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Falsch verstandenes Tierwohl: Keine Fütterung von Wildtieren

Falsch verstandenes Tierwohl: Keine Fütterung von Wildtieren

Veröffentlicht: 10/04/2021 von Stadt Heusenstamm

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In jüngster Vergangenheit wurden wieder vermehrt Personen beobachtet, die im Wald oder an anderen öffentlichen Stellen im Stadtgebiet, wie unter anderem an den Schlossweihern, Futter ausgelegt haben. Aus gegebenem Anlass weist der städtische Fachdienst Sicherheit und Ordnung Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Füttern von Wildtieren - wie unter anderem Rot- und Schwarzwild, Gänsen, Füchsen und Fischen - nach dem Hessischen Jagdgesetz verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt; diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Lediglich in Notzeiten wie besonders strengen Wintern füttern Jäger*innen oder Förster*innen artgerecht zu.

Im Vordergrund des Verbotes steht dabei der Schutz der wild lebenden Tiere sowie der empfindlichen Ökosysteme des Waldes und der öffentlichen Grünanlagen und Gewässer. Sicher haben Tierliebhaber*innen beim Ausbringen ihrer „Futterspende“ eigentlich nichts Schlechtes im Sinn, doch die Fütterungen sind gleich in mehrfacher Weise für Tier und Natur schädlich. Zum einen zieht herumliegendes Futter Ratten und Ungeziefer an. Zum anderen verlieren Tiere ihre Scheu vor Menschen und Siedlungsgebieten, und sie werden dann zum Problemfall, wenn sie auf der Suche nach Nahrung der Wohnbebauung zu nahe kommen. Ferner ist das angebotene Futter in den meisten Fällen nicht artgerecht, so dass es von den Tieren zuweilen nicht vertragen wird. Besonders gerne werden altes Brot, was gerade für Weidetiere und Wasservögel alles andere als artgerecht ist, aber auch Essensreste oder Küchenabfälle verfüttert. Letztere sind wegen möglicher Krankheitserreger besonders gefährlich für die Tierwelt.

Besonderes Augenmerk möchte die Stadtverwaltung auf das Füttern der Nil- und Kanadagänse an den Schlossweihern, das ebenfalls untersagt ist, legen: Das Zusatzfutter ist nicht nur für die Tiere, sondern auch für die stehenden Gewässer schädlich. Futterreste gelangen in die Weiher und sorgen so für eine Nährstoffanreicherung, die wiederum zu einer hohen Schlammdecke, einer weiteren Sauerstoffverknappung und in den Sommermonaten schließlich zum Umkippen der Weiher führen kann. Als Biotope erfüllen die Gewässer eine wichtige Funktion als Habitat von Flora und Fauna.

Bürgerinnen und Bürger, die entsprechende Beobachtungen machen, können sich gerne direkt an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung unter der Telefonnummer 06104 607-1135 oder per Mail an [email protected] wenden.

 

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