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Neue Regeln

Neue Regeln

Veröffentlicht: 23/04/2021 von Stadt Offenbach

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Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes gelten für Offenbach geänderte Regeln. Die Allgemeinverfügungen der Stadt bezogen auf die Ausgangsbeschränkung und den Distanzunterricht werden aufgehoben. An ihre Stelle treten die Bestimmungen des Bundesgesetzes. Dieses ermöglicht es den Ländern, auch strengere Vorgaben zu erlassen. Derzeit hat das Land Hessen sich noch nicht dazu geäußert, ob und welche Regelungen es trifft. Sollten die Kommunen erneut eine Möglichkeit für strengere Regeln erhalten, berät dazu der Verwaltungsstab und veröffentlicht abhängig von der Situation gegebenenfalls neue Allgemeinverfügungen. Bis dahin gelten die unter www.offenbach.de/corona-regeln aufgelisteten Vorgaben für Offenbach.

Insbesondere ändert sich für den privaten und öffentlichen Raum: Menschen aus einem Haushalt dürfen nur einen Menschen aus einem anderen Haushalt treffen. Friseurtermine sind nur noch mit negativem Schnelltest möglich. Es sind keine Besuche mehr in gerader Verwandtschaft während der Ausgangsbeschränkung erlaubt und Fitnessstudios sind geschlossen.

Freigabe für die Priorisierungsgruppe 3

Alle Menschen ab 60 Jahren und aus den Priorisierungsgruppen 1, 2 und 3 können sich für einen Impftermin registrieren unter impfterminservice.hessen.de im Internet. Impfberechtigt sind damit auch medizinisch vorbelastete Menschen, Polizisten, Feuerwehrleute sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Lebensmitteleinzelhandel. Noch offene Terminanfragen sollen bis Ende April abgearbeitet sein. Fragen zur Impfung beantwortet das Impfzentrum unter [email protected] sowie der Rufnummer 069 8065 3636.

 

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