Veröffentlicht: 31/10/2021 von Stadt Rödermark
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Die Strecke ist 21 Kilometer lang, führt ausschließlich auf Stadtgebiet einmal rund um Rödermark herum, den Weg weist der radelnde wumboR, Rödermarks „Wappentier“, dessen Anfangsbuchstaben für die Rödermärker Stadtteile stehen und der mit dem „R“ für Rödermark endet. Die Rede ist vom „Radrundweg Rödermark“, der auch „wumboR-Radweg“ genannt wird. All das was er zu bieten hat, ist auf einem Flyer übersichtlich zusammengefasst. Der erschien kurz nach der Einweihung des Radwegs im September 2009 zum ersten Mal, eine zweite Auflage folgte 2014. Weil auch die längst vergriffen war, hat der Magistrat nun eine neue Version des Faltblatts herausgegeben.
„Damit tragen wir einem Wunsch Rechnung, der von vielen Menschen an uns herangetragen worden ist, vor allem in den vergangenen Coronamonaten“, sagte Bürgermeister Jörg Rotter zur Vorstellung des aktualisierten Flyers während der Magistratspressekonferenz am Donnerstag. „Das zeigt auch, dass die Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit lokale Freizeitmöglichkeiten verstärkt nutzen.“
Optisch orientiert sich der Flyer mit der neuen Schrift und dem neuen Logo an den Designvorgaben der städtischen Öffentlichkeitsarbeit. Inhaltlich wurde er auf den neuesten Stand gebracht. Schlägt man ihn auf, hat man gleich die übersichtlich gestaltete Karte im Blick. Sie markiert wie bisher nicht nur die (leicht veränderte) Route, sondern zeigt auch die Anbindungen an das überörtliche Radwegenetz und den Rodgau-Rundweg. Gasthäuser und Vereinsanlagen, die an der Strecke oder nur einen Abstecher entfernt liegen, sind wieder durchlaufend nummeriert und werden auf der Rückseite mit Informationen zum genauen Standort, Kontaktdaten und Öffnungszeiten vorgestellt. Auch auf gefährliche Straßenüberquerungen wird hingewiesen. Als interessante Haltepunkte der Strecke werden die Keltengruppe und die Römerstraße auf der Bulau und der 50. Breitengrad in Waldacker hervorgehoben und mit kurzen Texten beschrieben.
Ein besonderer Hinweis fehlt auch diesmal nicht: „Die Radwege verlaufen zu großen Teilen auf landwirtschaftlich genutzten Wegen. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und im Zweifel die Einräumung der Vorfahrt für die Landwirte, die bei der Nutzung der Wege ihrem Beruf nachgehen.“
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