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Stadtverordnete müssen über die Einführung von Straßenbeiträgen beraten

Stadtverordnete müssen über die Einführung von Straßenbeiträgen beraten

Veröffentlicht: 19/04/2014 von Stadt Dreieich

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Dreieich. „Die Forderung des Innenministeriums ist für uns leider alternativlos“, erläutert Bürgermeister Dieter Zimmer die aktuelle Beschlussvorlage, die der Magistrat in seiner Sitzung am Montag beraten und an die Stadtverordnetenversammlung weiter geleitet hat.

Die Parlamentarier müssen sich hierin nicht mit der Frage befassen, ob eine Straßenbeitragssatzung eingeführt werden soll, sondern in welcher Form sie eingeführt wird. Denn seit im März der sogenannte „Herbsterlass“ des Innenministeriums in die hessischen Kommunalverwaltungen geflattert ist, steht fest, dass künftig die Genehmigung des Haushalts von defizitären Städten und Gemeinden mit der Einführung einer Straßenbeitragssatzung verknüpft sein wird. Wörtlich ist in dem Erlass des Innenministeriums zu lesen: "Eine Gemeinde, deren Haushaltswirtschaft dauerhaft defizitär ist, hat ihre Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen, wenn der Haushaltsausgleich durch Reduzierung der Aufwendungen nicht erreicht werden kann. Dazu gehört auch die Erhebung von Straßenbeiträgen. … Die Haushalte defizitärer Städte und Gemeinden, die keine Straßenbeiträge erheben, sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.“

„Das erhöht den Handlungsdruck auf alle verschuldeten Kommunen, auch wenn die Stadt Dreieich lt. Schutzschirmvereinbarung ab 2018 den Haushaltsausgleich schafft. Leider spielt das in dem Erlass keine Rolle. Eine Ausnahme von der Durchsetzung der Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbeiträgen wird nur bei den Kommunen erwogen, die dauerhaft und bereits seit mehreren Jahren den gesetzlichen Haushalts-ausgleich nachweisen können und keine Verlustvorträge haben. Das trifft aber in Hessen nur auf ganz wenige Kommunen zu.“

Die Stadtverordneten müssen sich mit den Vor- und Nachteilen von zwei Arten der Beitragserhebung befassen: Wiederkehrende Beiträge sind seit Januar 2013 die Alternative zur Erhebung einmaliger Beiträge. Die Stadt Dreieich gehört zu den Kommunen, die sich für ihre Einführung stark gemacht haben, weil man sich –wie in Rheinland-Pfalz- dadurch eine periodische gleichmäßige und der Höhe nach gleiche Abgabe für alle Grundstückseigentümer anstelle von hohen Einmalzahlungen für einzelne Grundstückseigentümer versprach.

Im Unterschied zu Rheinland-Pfalz dürfen aber gemäß hessischem Kommunal-abgabengesetz nicht alle Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden. Bestenfalls ist eine Gebietsabgrenzung nach Ortsteilen möglich, was bedeutet, dass die ursprüngliche Intention nicht zum Tragen kommt: Sollten in Dreieich wiederkehrende Beiträge eingeführt werden, so werden die zwar deutlich niedriger sein, als dies bei der Abrechnung von Einmal-beiträgen der Fall ist, aber sie werden in den einzelnen Ortsteilen unterschiedlich hoch ausfallen und möglicherweise auch unterschiedlich häufig angefordert werden. „Das hängt von der Prioritätenliste sowie von sich abzeichnenden gemeinsamen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen ab. Die Prioritätenliste soll spätestens im 3. Quartal dieses Jahres als Ergebnis des im Januar beauftragten Straßenzustandskatasters vorgelegt werden“, erläutert Erster Stadtrat Martin Burlon und fährt fort: „Die Prioritäten¬liste wird darüber Aufschluss geben, welche Straßen in welchem Ortsteil den höchsten Sanierungsbedarf haben. Es wird eine Dringlichkeitsreihung geben, die maßgeblich mitbestimmen wird, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren durchzuführen sind.“

Bereits vor dem Vorliegen der Ergebnisse aus dem Straßenkataster steht jedoch die erste Maßnahme fest, die über Straßenbeiträge –gleich wofür sich die Stadtverord¬neten entscheiden werden- abgerechnet werden muss: Im Hainer Weg stehen dringende Kanalarbeiten an, die mit einer grundhaften Sanierung der Straße einher gehen sollen. Für die künftigen Beitragsschuldner bedeutet diese Nachricht, dass sie eine finanzielle Entlastung dadurch erfahren werden, dass Teile der Kosten über den Kanalbau abgerechnet werden. Weiterhin wird die Stadt Fördermittel beim Land für die Straßensanierung beantragen. „Wir versuchen so, die Kosten für die Beitragspflichtigen auf ein Mindestmaß zu reduzieren“, führt Erster Stadtrat Martin Burlon zu der geplanten Maßnahme aus.

Diese Aussage trifft für beide Arten von Beiträgen zu, auch wenn die angestrebte Kostenreduzierung sich unterschiedlich stark auswirken wird: Sollten sich die Stadtverordneten für die Erhebung einmaliger Beiträge entscheiden, würden diejenigen Anlieger am Hainer Weg herangezogen, die einen Erschließungsvorteil von der Straße haben, im Fall wiederkehrender Beiträge würden alle Grundstückseigentümer in den Ortsteilen Dreieichenhain und Götzenhain zur Kasse gebeten. Das macht schon von der Anzahl der Beitragsschuldner her deutlich, dass sich die Beitragshöhe bei beiden Abrechnungsarten grundlegend unterscheiden muss: Im Falle von einmaligen Beiträgen würden nach ersten Ermittlungen rd. 100 Grundstückseigentümer herangezogen, während es im Fall der wiederkehrenden Beiträge in Dreieichenhain und Götzenhain zusammen mehr als 5.000 sind.

„Dieses Beispiel macht aber auch schon deutlich, wie unterschiedlich hoch der Aufwand für die Erhebung der für die Beitragserhebung relevanten Daten sein wird“, führen die für die Einführung von Straßenbeiträgen verantwortlich zeichnende Citymanagerin Karen Kremer und Martin Krauskopf, Fachbereichsleiter Planung und Bau aus, der künftig die Erhebung der Beiträge umsetzen muss. „Wir rechnen mit einem Zeitraum von rd. 9 Monaten, bis die Maßstabsdaten im Falle der wiederkehren¬den Beiträge zuverlässig erhoben worden sind. Bei den einmaligen Beiträgen reduziert sich das auf wenige Wochen“, so Kremer und Krauskopf. Ein zeitliches Problem sehen die beiden darin jedoch nicht, denn zunächst muss noch der Förderantrag beim Land Hessen gestellt werden. „Da dieser aufgrund der umfangreichen Planung jedoch bis September nicht mehr eingereicht werden kann, ist der Zeitplan ein wenig entzerrt. Trotzdem müssen wir nach dem Beschluss der Stadtverordneten im Mai mit Hochdruck an die Arbeit gehen“, erklärt das Projektteam.

„Wir hätten gerne mit der Einführung gewartet, bis wenigstens der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit wiederkehrender Beiträge in Rheinland-Pfalz vorliegt“, schließt Bürgermeister Dieter Zimmer die Ausführungen, „denn egal wie sie ausfällt, sie wird sich immer auf Hessen auswirken.“ Konkret heißt das, im Falle der Verfassungsmäßigkeit sollte versucht werden, die rheinlandpfälzische Regelung, alle Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes zu einem Abrechnungsgebiet zusammen fassen zu können, in das Hessische Recht zu über-tragen. Damit wäre das ursprüngliche Ziel einer gerechten Lastenverteilung erreicht. Sollte die Verfassungsmäßigkeit nicht gegeben sein, müsste auch die hessische Regelung auf den Prüfstand, da man sich insoweit auch in Hessen bei der Zusammen-fassung aller Verkehrsanlagen eines Ortsteils zu einem Abrechnungsgebiet teilweise vom Nachweis eines räumlich-funktionalen Zusammenhangs und damit eines Sondervorteils gelöst hat.

„Ich bedauere, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt gezwungen sind, konkrete Schritte einzuleiten“, so Bürgermeister Zimmer, „aber wir werden die Einführung der Straßen-beiträge mit höchstmöglicher Transparenz und Information an die Bürgerinnen und Bürger einher gehen lassen, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen und für den notwendigen Beschluss der Stadtverordneten zu werben. Erste Gelegenheit dazu, sich zu informieren, ist bereits in 14 Tagen: Die Vorlage zur Einführung von Straßen-beiträgen wird am 29. April ab 19.00 Uhr in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Energie und dem Haupt- und Finanzausschuss beraten. Interessierte sind hierzu herzlich eingeladen.“  

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