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Städtische Förderung kleinerer privater Bau-, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen beschlossen

Städtische Förderung kleinerer privater Bau-, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen beschlossen

Veröffentlicht: 05/03/2021 von Stadt Heusenstamm

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Im Jahr 2017 wurde die Stadt in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“, das inzwischen in „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ umbenannt wurde, aufgenommen. Mit dem Förderprogramm sollen neben öffentlichen und städtischen Maßnahmen auch private Maßnahmen angeregt und gefördert werden. Die Zonen im Stadtgebiet, in denen das Programm greift beziehungsweise eingesetzt wird, sind straßengenau begrenzt. Um das Stadtbild sowie die allgemeinen Umwelt- und Lebensbedingungen zu verbessern, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Novembersitzung nun für den räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung (Maßnahmengruppe 1) sowie das Stadtumbaugebiet „Kernstadt – Schlossanlage“ (Maßnahmengruppe 2) ein Anreizprogramm für private Bauherren, genauer die Förderung von kleineren Baumaßnahmen sowie Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken, beschlossen.

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst dabei das Gebiet vom Neuen Weg bis zur Paulstraße und von der Eisenbahnstraße bis zum Wiesenbornweg inklusive Verlängerung entlang der Bieberaue. Der Bereich „Kernstadt – Schlossanlage“ bezieht die Bebauung vom Neuen Weg bis zur Ringstraße sowie von der Eisenbahnstraße bis zur verlängerten Schlossstraße/Wiesenbornweg/Bieberaue ein. Grundlage für die Zuwendungen ist die verabschiedete neue Förderrichtlinie der Stadt. Dieses städtische Anreizprogramm wird mit Bundes- und Landesmitteln unterstützt, so dass der kommunale Anteil im Verhältnis verringert werden kann.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen in der Maßnahmengruppe 1 beispielsweise die Erneuerung und Instandsetzung von verputzten Fassaden und die Freilegung von Fachwerkfassaden sowie Naturstein- und Backsteinfassaden.

In der Maßnahmengruppe 2 kann es unter anderem für die Entsiegelung von Hof- und Freiflächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden und die Pflanzung von standortgerechten Bäumen Fördermittel geben. Die grundsätzliche Förderfähigkeit richtet sich danach, ob die geplante Maßnahme den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) entspricht. So könnten zum Beispiel die Kosten für den/die Grundstückseigentümer*in bei einer geplanten Entsiegelungsmaßnahme dank der Förderung von 8000 Euro (Kostenvoranschlag) auf 1200 Euro reduziert werden (Förderquote 85 Prozent).

Wann das Anreizprogramm tatsächlich umgesetzt werden und Grundstückseigentümer*innen mit einer Förderung rechnen können, ist abhängig von der Genehmigung des Haushalts 2021.Da hier wegen der Corona-Pandemie und ihren Folgen mit Verzögerungen zu rechnen ist, kann derzeit leider noch kein konkreter Startpunkt genannt werden. Sobald die Gelder zur Verfügung stehen, wird das Anreizprogramm zeitnah im Detail erneut veröffentlicht. Bis dahin bittet die Stadtverwaltung von Rückfragen oder Anträgen abzusehen.

 

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