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Versammlungsverbot: Infektionsschutzregeln gelten auch im Ramadan

Versammlungsverbot: Infektionsschutzregeln gelten auch im Ramadan

Veröffentlicht: 01/05/2020 von Stadt Heusenstamm

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Bürgermeister Halil Öztas möchte die Bürgerinnen und Bürger sowie die Menschen in den Flüchtlingsunterkünften, die muslimischen Glaubens sind, darauf hinweisen, dass für den am Freitag, 24. April, beginnenden Ramadan (Fastenmonat der Muslima und Muslime) ebenfalls das Versammlungsverbot gilt, wonach außerhalb eines Haushalts nur maximal zwei Personen zusammenkommen dürfen.

Ein gemeinsames Fastenbrechen (iftar) und das Abendgebet (terawih) werden dieses Jahr wegen der geltenden Eindämmungsmaßnahmen zur Verbreitung des Coronavirus also nicht möglich sein.

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