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Corona: Zwei Todesfälle und 2.466 Neuinfektionen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 07/10/2022 - 15:41 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: Zwei Todesfälle und 2.466 Neuinfektionen

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in rot.

Kreis Offenbach - Innerhalb einer Woche wurden im Gesundheitsamt des Kreises Offenbach 2.466 Neuinfektionen erfasst. Diese verteilen sich auf alle 13 Kommunen im Kreisgebiet: Dietzenbach (135 Neuinfizierte), Dreieich (274), Egelsbach (123), Hainburg (109), Heusenstamm (144), Langen (253), Mainhausen (103), Mühlheim (229), Neu-Isenburg (162), Obertshausen (180), Rodgau (340), Rödermark (229) und Seligenstadt (185). Im gleichen Zeitraum hat das Gesundheitsamt zwei weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt dadurch auf 817.

Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 146.810 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz wird mit 688,5 angegeben, sieben Tag zuvor lag diese bei 539,1. Für die Altersverteilung der Neuinfizierten innerhalb der vergangenen Woche wird vom Land Hessen eine gesonderte Inzidenz für den Kreis Offenbach berechnet. Bei den unter 20-Jährigen liegt diese bei 363, bei den 20- bis unter 40-Jährigen bei 639, bei den 40- bis unter 60-Jährigen bei 751, bei den 60- bis unter 80-Jährigen bei 621 und bei den über 80-Jährigen bei 407.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 50 an COVID-19 Erkrankte, davon vier Personen in intensiv medizinischer Betreuung. Die Hospitalisierungsinzidenz, die beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden, liegt für Hessen aktuell bei 7,72. 127 Intensivbetten in Hessen sind mit COVID-19-Erkrankten belegt.

Binnen einer Woche wurden 383 Menschen im Impfzentrum des Kreises Offenbach geimpft, davon drei Erstimpfungen, vier Zweitimpfungen, 38 Boosterimpfungen, 300 zweite sowie 38 dritte Boosterimpfungen. Corona-Schutzimpfungen sind auf dem Campus Heusenstamm, Jahnstraße 64, Zufahrt über Wurzelschneise, für alle Personen ab fünf Jahren möglich. Ein Termin muss nicht vereinbart werden. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags 12:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags 9:00 bis 17:00 Uhr. Betreiber in Heusenstamm ist EcoCare, die Healthcare Division der Ecolog Deutschland GmbH. Alle Informationen zum Impfzentrum sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen.

Angeboten werden in Heusenstamm Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für alle Personen ab fünf Jahren. Zusätzlich können alle berechtigten Personen eine zweite und dritte Auffrischungsimpfung erhalten, unabhängig davon, wo sie zuvor geimpft wurden. Es stehen insgesamt vier Impfstoffe zur Verfügung: BionTech Junior für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren, BionTech ab zwölf Jahren, Novavax ab 18 Jahren und Moderna ab 30 Jahren. Die an die BA.1-Variante angepassten Impfstoffe sowie der an die BA. 4/5-Varianten angepasste Impfstoff von BionTech werden ebenfalls im Impfzentrum in Heusenstamm angeboten. Mit allen Vakzinen sind zwei Impfungen für einen vollständigen Impfschutz notwendig. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie falls vorhanden die Krankenversicherungskarte und der Impfpass. Kinder und Jugendliche benötigen zusätzlich die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.

 Positiver Test führt zu unmittelbarer Isolationspflicht

Jede Person, bei der mit einem positiven Antigen- oder PCR-Test eine Corona-Infektion festgestellt wurde, muss in häusliche Isolation. Es ist egal, ob diese Person geimpft oder ungeimpft ist. Die Absonderungspflicht beginnt unmittelbar mit dem positiven Corona-Test, auch bei Tests mit Eigenanwendung, und dauert fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Das Gesundheitsamt verschickt keine gesonderte Isolationsverfügung, denn dies ist bereits in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten wird dennoch empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.

 

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