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OFFENSIV-Gesetz in erster Lesung

von www.Familien-Blickpunkt.de am 04/03/2011 - 15:29 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

OFFENSIV-Gesetz in erster Lesung

Wiesbaden. Als „weiteren Baustein der erfolgreichen hessischen Arbeitsmarktpolitik“ hat der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen OFFENSIV-Gesetzes bezeichnet. Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen hessischen OFFENSIV-Gesetz (Optimal Fördern und Fordern – Engagierter Service In Vermittlungsagenturen) hatte die Landesregierung die landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze und der damit verbundenen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe geschaffen. Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf sollen nun im Landesrecht die Konsequenzen aus den 2010 erfolgten weitreichenden Gesetzesänderungen des Bundes zur Reform der Jobcenter gezogen werden.

Anlässlich der Ersten Lesung des Entwurfs zur Änderung des OFFENSIV-Gesetzes im Hessischen Landtag erinnerte Sozialminister Grüttner daran, dass sich Hessen maßgeblich für die endgültige verfassungsrechtliche Absicherung von ARGEn und Option eingesetzt hatte: „Anfang 2010 drohte den Jobcentern die Auflösung, die Hilfebedürftigen hätten dann wieder den Gang zu verschiedenen Behörden antreten müssen. Die Optionskommunen hätten zwar weiterarbeiten können, anderen Kommunen wäre aber die Chance verwehrt worden, ebenfalls zu optieren. Diesen arbeitsmarktpolitischen Irrweg hat Hessen gegenüber der Bundesregierung als völlig inakzeptabel abgelehnt und damit den entscheidenden Anstoß für den nun erreichten Kompromiss gegeben. So konnte die Option dauerhaft als eine Form der Trägerschaft etabliert und sogar ausgeweitet werden, die ARGEn arbeiten weiter als gemeinsame Einrichtungen.“

Der Entwurf zur Änderung des OFFENSIV-Gesetzes führt die Bezeichnung „Kommunales Jobcenter“ für Optionskommunen als Erkennungs- und Unterscheidungsmerkmal gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen (ehemals ARGEn) ein, die nun „Jobcenter“ heißen. Er legt zudem die Zuständigkeit des Hessischen Sozialministeriums für die Bewertung neuer Bewerber um eine Zulassung als Optionskommune fest. In Hessen werden zum 1. Januar 2012 noch drei weitere Optionskommunen zu den bereits bestehenden 13 Optionskommunen hinzukommen. „Damit werden künftig 16 von 26 hessischen Kommunen Optionskommunen sein. Dass mich das als Mitglied der Hessischen Landesregierung besonders freut, ist klar. Hessen hat sich als Wegbereiter der Option stets mit allem Nachdruck für dieses Erfolgsmodell eingesetzt, Hessen ist und bleibt Optionsland Nr. 1“, erklärte der Sozialminister.

Beworben haben sich die Städte Offenbach am Main und Darmstadt sowie die Landkreise Groß-Gerau, Lahn-Dill und Werra-Meissner. Das Auswahlverfahren wird auf Landesebene zum 31. März 2011 abgeschlossen sein, dann ist der Bund mit der Prüfung formaler Voraussetzungen am Zuge. Der Änderungsentwurf sieht außerdem neben den neu in das Gesetz aufgenommenen Regelungen zu den Zielvereinbarungen zwischen Land und Kommunen auch die fachliche Aufsicht des Landes über die Optionskommunen vor. Die Zielvereinbarungen waren nach der Vereinbarungen eines Rahmenziels zwischen dem Land Hessen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010 möglich geworden.

„Die kommunalen Spielräume sollen jedoch keinesfalls angetastet werden“, betonte Sozialminister Grüttner. „Ich bin weiterhin uneingeschränkt davon überzeugt, dass die kommunale Kompetenz vor Ort bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die besten Erfolgsaussichten hat. Die fachaufsichtliche Weisung soll nur im absoluten Ausnahmefall zum Einsatz kommen. Auch die bereits im Januar mit den Optionskommunen abgeschlossenen Zielvereinbarungen enthielten im Wesentlichen allgemeine Vorgaben und überlassen damit die Art und Weise der Zielerreichung dem Träger vor Ort.“

Neu ist darüber hinaus, dass der Gesetzentwurf den Abschluss von Zielvereinbarungen auch mit den Kommunen in den gemeinsamen Einrichtungen vorsieht. „Nach der Zulassung von drei weiteren Kommunen werden in Hessen insgesamt 16 Optionskommunen zehn gemeinsamen Einrichtungen gegenüberstehen. Um hier einen Gleichklang sicherzustellen, brauchen wir auch hier Zielvereinbarungen“, sagte Grüttner. Das Gesetz zur Änderung des OFFENSIV-Gesetzes soll rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.



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