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Rangfolge für neue Optionskommunen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 29/03/2011 - 14:34 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Rangfolge für neue Optionskommunen

Sozialminister Stefan Grüttner: „Hessen baut bundesweite Führungsposition bei kommunalen Jobcentern aus“

Wiesbaden. Die fünf hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, die sich um eine Zulassung als Optionskommune beworben haben, verfügen über die Eignung, Langzeitarbeitslose in Eigenregie zu betreuen, zu qualifizieren und in Arbeit zu vermitteln. „Alle fünf Bewerber werden heute dem Bundesarbeitsministerium gemeldet“, teilte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute das Ergebnis des Antrags- und Bewertungsverfahrens in Wiesbaden mit.

Die Bewertung habe ergeben, „dass die Anträge der Kreise Lahn-Dill und Groß-Gerau sowie der Stadt Offenbach mit graduellen Unterschieden im Spitzenbereich liegen. Sie werden daher die Rangfolge für die Neuzulassung anführen und aller Voraussicht nach bei der Entscheidung durch den Bund zum Zuge kommen“, teilte Grüttner mit. Die hohe Qualität aller fünf Konzepte bewerte er als ein Zeichen für den besonderen Stellenwert der Option bei den hessischen Kommunen, sagte der Sozialminister weiter. „Sie belegt das enorme Engagement der Antragsteller, die sich äußerst kompetent und intensiv mit der alleinigen Aufgabenwahrnehmung als Optionskommune auseinandergesetzt haben.“ Ausdrücklich bedauerte Sozialminister Grüttner, dass nicht alle geeigneten Bewerber Optionskommune werden können. Der 2010 auf Bundesebene vereinbarte Kompromiss beinhalte die Begrenzung auf bundesweit 41 neuen Optionskommunen, von denen drei Möglichkeiten auf Hessen entfallen. Grüttner hob das große Engagement der fünf Antragsteller hervor. Sie alle hätten sehr umfangreiche und überzeugende Konzepte für die künftige alleinige Aufgabenwahrnehmung vorgelegt.

Von Anfang an hatte die Landesregierung für ein Höchstmaß an Transparenz und Chancengleichheit im Bewertungsverfahren Sorge getragen. Das Hessische Sozialministerium hatte die interessierten Kommunen im Vorfeld der Antragstellung detailliert über die Anforderungen an das Konzept zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung und die entsprechenden Zulassungskriterien informiert und damit für alle Bewerber gleiche und faire Ausgangsvoraussetzungen geschaffen. Die Bewertung der Anträge erfolgte durch das Hessische Sozialministerium anhand objektiver Vorgaben im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Diese umfasste ein für alle Antragssteller gleiches Punkteraster. Dabei wurden die umfangreichen Anträge jeweils anhand einer Vielzahl von Bewertungskriterien detailliert geprüft. Den Rahmen des Bewertungsverfahrens gab die Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung vor. Auch insoweit waren Transparenz und gleich Bedingungen sichergestellt.

„Mit drei weiteren Optionskommunen festigt Hessen seinen Spitzenplatz in Sachen Option“, sagte Grüttner weiter. Während bundesweit insgesamt maximal 25 Prozent aller Grundsicherungsträger die Option ausüben dürfen, werden es in Hessen künftig 16 von 26 Kommunen sein. „Der hessische Anteil liegt dann bei über 60 Prozent. Hessen bleibt damit auch weiterhin das Optionsland Nummer 1.“ Die Hessische Landesregierung sei davon überzeugt, dass das Modell der kommunalen Trägerschaft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende besonders dafür geeignet sei, die Aufgaben zum Wohle der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, betonte der Sozialminister. „Die bundesweite Resonanz auf die Ausweitung der Option zeigt, dass dies an vielen Stellen genauso gesehen wird.“ Nun müsse auf der Basis des 2010 nach langen und schwierigen Verhandlungen gefundenen Kompromisses weitergearbeitet werden. Die Akteure vor Ort seien am ehesten in der Lage, passgenaue Lösungen für die Betroffenen zu finden. „Um dies noch besser zu dokumentieren, hat die Hessische Landesregierung Anfang des Jahres auf der einen Seite ein Rahmenziel mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie auf der anderen Seite Zielvereinbarungen mit den Optionskommunen geschlossen. Auf diese Weise ist es möglich, die Leistungsfähigkeit der einzelnen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende ständig vergleichen zu können und deren Arbeit transparent zu machen “, betonte Grüttner.

Der Sozialminister machte auch klar, dass es sich bei der dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitgeteilten Rangfolge um einen Vorschlag des Landes handele. Das Land treffe zwar die wichtigste inhaltliche Feststellung, nämlich die der Eignung. Die abschließende Entscheidung über die Zulassung falle in Berlin. Damit bestehe dennoch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Zulassung der drei bestplatzierten Bewerber. Die drei neuen hessischen Optionskommunen stehen fest, sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zulassungen per Rechtsverordnung vorgenommen habe. Dies solle noch vor der Sommerpause erfolgen. Mit Blick auf das Engagement der Bewerber forderte Sozialminister Grüttner das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, die Entscheidung so schnell wie möglich zu treffen.



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