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Corona: 31 positive Test in zehn Kommunen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 14/09/2021 - 17:36 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: 31 positive Test in zehn Kommunen

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in rot.

Neuregelungen auf Landesebene müssen abgewartet werden

Kreis Offenbach - Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 20.499 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden im Gesundheitsamt 31 Neuinfektionen registriert, die sich auf zehn der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (1 Neuinfizierte), Heusenstamm (1), Langen (7), Mainhausen (2), Mühlheim (2), Neu-Isenburg (5), Obertshausen (5), Rodgau (3), Rödermark (2) und Seligenstadt (3). Es ist diffuses Infektionsgeschehen festzustellen. Hotspots sind keine zu identifizieren. Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 1.041 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 24 an COVID-19 Erkrankte, davon neun in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung). Die Zahl der nach einer SARS-CoV-2-Infektion Verstorbenen liegt weiterhin bei 555.

Die Zahl der geimpften Personen im Kreis Offenbach nimmt derweil nur noch sehr langsam zu. Insgesamt sind 255.766 Impfungen, davon 136.406 Erstimpfungen, 118.870 Zweitimpfungen und 490 Drittimpfungen im Impfzentrum in Heusenstamm, durch die mobilen Teams sowie die drei Pilotpraxen erfolgt. Am Montag, 13. September 2021, wurden 475 Menschen im Impfzentrum sowie durch mobile Teams geimpft.

Das Impfzentrum in Heusenstamm impft weiterhin ohne Termin, es gibt allerdings Änderungen im Ablauf. Da das Impfzentrum zum Monatsende gemäß dem Einsatzbefehl des Landes Hessen geschlossen wird, reicht der Zeitraum für den notwendigen Impfabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung nicht mehr aus. Deswegen wird nur noch der Impfstoff von Johnson & Johnson, mit dem eine Impfung für einen vollständigen Impfschutz ausreicht, verabreicht. Dieser ist für alle Personen ab 18 Jahren zugelassen. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie falls vorhanden die Krankenversicherungskarte und der Impfpass. Weitere Informationen und auch die Aufklärungsbögen der jeweiligen Impfstoffe sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen. Diese sollten idealerweise bereits ausgefüllt mitgebracht werden. So können Wartezeiten vermieden werden.

Für die Zweit- und Drittimpfungen werden die Präparate von BionTech und Moderna verwendet. Zu den berechtigten Personen für die Auffrischungsimpfung gehören insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und weitere ähnliche Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, Personen mit einer Immunschwäche oder lmmunsuppression sowie pflegebedürftige Menschen und Menschen ab 80 Jahren. Die Einrichtungen werden auf Wunsch von mobilen Impfteams besucht. Einzelpersonen können jederzeit ohne Terminvereinbarung ins Impfzentrum nach Heusenstamm kommen. Voraussetzung ist, dass der vollständige Impfschutz seit mindestens sechs Monaten besteht.

Zusätzlich läuft eine Impftour mit dem Präparat von Johnson & Johnson, mit dem eine Dosis für den vollständigen Impfschutz genügt, durch das Kreisgebiet. Die nächste Station ist am Freitag, 17. September 2021, von 9:00 bis 16:00 Uhr im ersten Stock des Jobcenters in der Albert-Einstein-Straße 30 in Dietzenbach. Alle Termine und Informationen sind unter www.kreis-offenbach.de/impftour abzurufen.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut für den Kreis Offenbach liegt bei 135,2. Seit Freitag, 3. September 2021, gilt eine verschärfte Allgemeinverfügung. Demnach ist unter anderem für das Betreten von Innenräumen und Außenbereichen in vielen Bereichen ein Negativnachweis notwendig. In der Gastronomie muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen eingehalten und die Kontaktdaten aller Gäste erfasst werden. Zusätzlich gilt auch eine Pflicht zum Tragen von FFP-2-Masken bei körpernahen Dienstleistungen. Wie sich die Neuregelungen auf Landesebene auswirken, muss aktuell noch abgewartet werden.

 

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