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Ende des Bundesnotbremse steht bevor

von www.Familien-Blickpunkt.de am 23/05/2021 - 16:09 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Ende des Bundesnotbremse steht bevor

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Inzidenz im Kreis Offenbach auf Basis der Daten des Robert Koch

Lockerungen in vielen Bereichen ab Montag möglich

Kreis Offenbach - Im Kreis Offenbach liegt die Inzidenz nunmehr den vierten Tag in Folge unter dem Grenzwert von 100, der für die Bundesnotbremse maßgeblich ist. Es wird erwartet, dass auch morgen die Inzidenz unter diesem Wert bleibt. Das Land Hessen muss dann feststellen, dass ab Pfingstmontag die Regelungen der Stufe eins in den 13 Kommunen gelten. „Damit einher gehen zahlreiche Lockerungen“, sagt Landrat Oliver Quilling. „Ab Montag würde auch die nächtliche Ausgangssperre wegfallen. Insbesondere für die Gastronomie ergibt sich eine gute Perspektive, denn der Außenbereich darf wieder geöffnet werden – zum ersten Mal seit fast einem halben Jahr. Ebenso können Veranstaltungen unter freiem Himmel wieder stattfinden. Auch an den Schulen kehrt ein Stück Normalität zurück. Ab Dienstag heißt es für die Jahrgangsstufen eins bis sechs wieder Präsenzunterricht.“

Diese Regelungen gelten in der Stufe 1 gemäß der Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung sowie die Einrichtungsschutzverordnung des Landes Hessen:

Öffentlicher Raum

- Treffen von zwei Hausständen plus Geimpfte und Genesene

- keine Ausgangssperre

- kein Alkoholkonsum auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie), Übersichtskarte unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot

- Maskenpflicht von 8:00 bis 22:00 Uhr, Übersichtskarte unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht

Gastronomie & Hotels

- Außengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln

- Hotels und Campingplätze mit Gemeinschaftseinrichtungen dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung öffnen, Testpflicht bei Anreise und zwei Mal pro Woche

Einzelhandel

- Öffnung des Einzelhandels außerhalb der Grundversorgung als „Click & Meet“ mit Empfehlung tagesaktueller Test

- Körpernahe Dienstleistungen mit Terminvereinbarung und tagesaktuellem Test

Schule und Kindergärten

- Jahrgangsstufen 1-6: Präsenzunterricht

- Jahrgangsstufen 7-11: Wechselunterricht

- alle Abschlussjahrgänge: Präsenzunterricht

- Testpflicht zweimal pro Woche für alle

- Regelbetrieb in der Kindertagesstätte unter Pandemiebedingungen

Kultur & Freizeit

- Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 100 Personen plus Genese und Geimpfte erlaubt

- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur zu bestimmten Zwecken möglich (insbesondere beruflich, öffentliches Interesse)

- Freizeitangebote unter freiem Himmel mit Terminvereinbarung geöffnet

- Öffnung der Innenräume von Museen und Galerien mit Anmeldung und Empfehlung eines tagesaktuellen Tests

Sport

- auf allen Sportanlagen (mit Ausnahme Schwimmbäder) entsprechend der Kontaktregeln möglich

- Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) im Freien unabhängig von einer Personenzahl 

- Individualtermine in Fitnessstudios mit tagesaktuellem Test

Alten- und Pflegeheime

- keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag

- Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder gleichwertig im öffentlichen Bereich

- keine Maskentragpflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Zimmer

- Testpflicht für Besucherinnen und Besucher - Genesene & vollständig Geimpfte ausgenommen.

Unter www.kreis-offenbach.de/testanspruch sind über 70 Teststellen im Kreisgebiet aufgelistet, wo es einen kostenlosen Bürgertest gibt. Für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, entfällt die Testpflicht vor dem Besuch der diversen Einrichtungen. Die Maskenpflicht hingegen gilt weiter.

Im Kreis Offenbach gilt seit dem 24. April 2021 die Bundesnotbremse. Seit 8. Mai 2021 durften Geschäfte des Einzelhandels wieder „Click & Meet“ anbieten, also das Einkaufen nach vorheriger Terminabsprache.

Wenn die Inzidenz-Zahlen Kreis Offenbach nach Erreichen von Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 bleiben sollte, würde der Kreis Stufe 2 des hessischen Lockerungsplanes erreichen. Dann dürfte auch die Innengastronomie unter Auflagen öffnen und der Einzelhandel auch außerhalb von „Click & Meet“ wieder Kunden empfangen.

 

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