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Kreis sucht Jugendschöffen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 17/01/2018 - 11:02 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Kreis sucht Jugendschöffen

Bis 2. März 2018 bewerben

Kreis Offenbach - Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten Offenbach, Langen und Seligenstadt sowie dem Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten und Kandidatinnen, wie an Jugendschöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2018 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

„Jugendschöffe bei Gericht ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit", erklärt Kreisbeigeordneter Carsten Müller. „Daher ist es wichtig, dass geeignete Menschen dieses Ehrenamt übernehmen. Wir hoffen, dass wir auch in dieser Amtszeit wieder kompetente Jugendschöffen in unserem Kreis finden werden.“

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wohnen und am Stichtag 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und ähnliche sowie Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffen gewählt werden.

Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Jugendschöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement stammen. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Jugendschöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Jugendschöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Interessenten bewerben sich für das Jugendschöffenamt bis Freitag, 2. März 2018, bei der Wohngemeinde oder beim Kreis Offenbach, Geschäftsstelle des Kreisjungendhilfeausschusses, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach. Für Fragen steht in der Geschäftsstelle des Kreisjugendhilfeausschusses Frau Ayten Sabbaghi Khosravi zur Verfügung, Telefon 06074 8180-3338. Ein Formular für die Bewerbung als Jugendschöffen ist im Internet unter www.kreis-offenbach.de/jugendschöffen herunterzuladen.

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