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Neuerung bei der Kfz-Zulassung

von www.Familien-Blickpunkt.de am 01/01/2014 - 20:07 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Neuerung bei der Kfz-Zulassung

Ab 13. Januar nur noch mit Vorlage des SEPA-Lastschriftmandats möglich

Kreis Offenbach - Die Zulassungsbehörde des Kreises Offenbach informiert alle Kundinnen und Kunden, dass im Zuge der europaweiten SEPA-Umstellung auch die Zulassung von Kraftfahrzeugen betroffen ist. SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Ab dem 13. Januar 2014 darf nach einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main ein Fahrzeug nur noch zugelassen werden, wenn der Halter ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat im Original vorlegt. Mit diesem Mandat erklärt der Kontoinhaber sein Einverständnis und gleichzeitig erteilt er seiner Bank den Auftrag, dass der Zahlungsempfänger - in diesem Fall das Finanzamt - einen bestimmten Betrag vom Zahlungskonto einziehen darf.

Für jede Zulassung muss grundsätzlich ein separates SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Hierbei wird die Kontoverbindung nicht mehr mit der Kontonummer und der Bankleitzahl angegeben. Stattdessen sind die Eingabe von IBAN und BIC erforderlich. Die entsprechenden Daten erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut. Vollmachten und SEPA-Lastschriftmandate dürfen künftig nicht mehr zusammen auf einem Vordruck erteilt werden.

Vordrucke für das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Finanzamt erhalten Sie direkt bei der Zulassungsbehörde oder im Internet unter www.kreis-offenbach.de/formulare.

www.familien-blickpunkt.de



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