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Pflegekasse übernimmt Kosten für Dienstleistungen bis zur Haustür

von www.Familien-Blickpunkt.de am 26/11/2020 - 14:42 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Pflegekasse übernimmt Kosten für Dienstleistungen bis zur Haustür

Ein mit Brot, Obst, Gemüse und einer Konserve gefüllter Einkaufskorb.

Kreis Offenbach - Durch die Corona-Pandemie hat sich der Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger verändert. Davon sind auch Menschen betroffen, die Unterstützung bei der Pflege brauchen. Für sie gibt es jetzt eine Erleichterung, die die Hessische Landesregierung mit der Modifizierung der sogenannten Pflegeunterstützungsverordnung umgesetzt hat. Wer in einen Pflegegrad eingestuft wurde, hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Damit können zugelassene Anbieter für ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen bezahlt werden. Das Angebotsspektrum wird bis Ende April 2021 um „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erweitert. Damit wird die Unterstützung von Einzelpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe berücksichtigt.

Zur Neuregelung zählen insbesondere der Einkauf von Waren des täglichen Lebens sowie das Holen und Bringen der Wäsche zur und von der Reinigung. Zu „Dienstleistungen bis zur Haustür“ gehören ferner die Anlieferung von Speisen, die Übernahme von Botengängen, die Organisation und Erledigung von Behördengängen sowie die Organisation erforderlicher Arztbesuche.

Für die Übernahme der Kosten gibt es Bedingungen: Einzelperson, die die Dienstleistungen erbringen, dürfen nicht mit Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben und nicht mit ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die Angebote automatisch als anerkannt.

Die Kosten für die „Dienstleistungen bis zur Haustür“ werden erstattet, wenn sie der Pflegekasse bis zum Ende des Kalendermonats nachgewiesen werden. Aus der Abrechnung müssen die Höhe der Vergütung, das Datum und die Art der Dienstleistung hervorgehen.

Der Pflegestützpunkt des Kreises Offenbach bietet allen Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema und zu weiteren Fragen rund um Versorgung und Pflege Unterstützung an. Die Pflegeberater sind montags bis freitags unter den Telefonnummern 06074 8180-5321 und -5322 sowie der E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen. Aufgrund der geltenden Regeln zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus sind derzeit keine persönlichen Beratungen vor Ort und Hausbesuche möglich.

 

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