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Versorgung von Palliativpatienten nun auch außerhalb der Geschäftszeiten von Apotheken möglich

von www.Familien-Blickpunkt.de am 07/07/2012 - 10:24 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Versorgung von Palliativpatienten nun auch außerhalb der Geschäftszeiten von Apotheken möglich

Sozialminister Stefan Grüttner: „Schwer und unheilbar erkrankten Menschen Versorgung im häuslichen Umfeld ermöglichen".

Wiesbaden (hsm) - Hessen stellt die Versorgung für Palliativpatienten im häuslichen Umfeld sicher. „Das Land Hessen hat mit den hessischen Apothekenverbänden eine Vereinbarung geschlossen, durch die eine ausreichende Bevorratung von Arzneimitteln zur Behandlung von Palliativpatienten sichergestellt wird", erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. Dringend benötigte Arzneimittel, wie Beruhigungsmittel und starke Schmerzmittel aber auch Arzneien gegen Übelkeit und Erbrechen, könnten nun auch außerhalb der Geschäftszeiten der Apotheken – in der jeweiligen Notfallapotheke – für die Patientinnen und Patienten vorgehalten werden. „Mir ist es wichtig, dass wir den Menschen, die an einer schweren oder unheilbaren Krankheit leiden die Möglichkeit eröffnen, in ihrem häuslichen Umfeld und bei ihrer Familie versorgt zu werden", betonte Sozialminister Grüttner.

Die Liste der in der Vereinbarung angegebenen Arzneimittel gebe exakt Wirkstoffe und Dosierungen vor. So könne sichergestellt werden, unterstrich Grüttner, dass alle Ärztinnen und Ärzte darüber informiert sind, welche Arzneimittel mit welcher Dosierung in den Notfalldepots der hessischen Apotheken vorhanden sind. Der Sozialminister betonte: „Mit der Vereinbarung über die Notfalldepots leisten das Land und die hessischen Apotheken einen wichtigen Beitrag zur guten und schnellen Versorgung von schwer kranken Patientinnen und Patienten."

„Im Interesse der schwerkranken Patientinnen und Patienten ist die Regelung zu begrüßen. So kann der Arzt oder die Ärztin jederzeit durch einen Anruf mit dem Apotheker oder der Apothekerin klären, welches Medikament am Besten geeignet ist und kann dieses verordnen", stellte die Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, Erika Fink, fest.

„Diese Vereinbarung ist für alle Beteiligten ein richtiger Schritt. Hiervon profitieren zuallererst die schwerstkranken Patientinnen und Patienten, denen schnell und unbürokratisch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Die Ärztinnen und Ärzte können sich darauf einstellen, welche Arzneimittel in den Apotheken vorgehalten werden. Wir Apothekerinnen und Apotheker haben damit Planungssicherheit und wissen, welche Medikamente aus diesem Bereich im Notdienst gefragt sind", so kommentierte der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Peter Homann, anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung.

Hessen hatte sich bereits im Bundesratsverfahren zur neuen Apothekenbetriebsordnung dafür eingesetzt, dass die Notfallbevorratung hier Eingang fand. Seit dem 12. Juni 2012 ist durch diese Verordnung jede Apotheke verpflichtet, Betäubungsmittel, die zur Notfallversorgung von Palliativpatientinnen und -patienten notwendig sind, vorzuhalten beziehungsweise in Kürze beschaffen zu können. „Die Hessische Vereinbarung zwischen dem Land und den Apothekenverbänden konkretisiert diese Regelung und geht sogar noch darüber hinaus. So ermöglichen wir eine gute Palliativversorgung in Hessen", unterstrich Sozialminister Grüttner abschließend.

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