Aktuelles aus Stadt und den Gemeinden im Kreis Offenbach


  • Hinzufügen zu Twitter
  • Hinzufügen zu Facebook


Fotogalerie

Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, um sich über Fluglärm zu beschweren?

Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, um sich über Fluglärm zu beschweren?

Veröffentlicht: 30/06/2014 von Stadt Neu-Isenburg

» Gemeinden im Blickpunkt
»» Neu-Isenburg

Der Lärmaktionsplan Hessen - Teilplan Flughafen Frankfurt/Main (LAP), ist am 5. Mai 2014 in Kraft getreten. Das mag für Manchen kein großer Trost sein, wenn ein Flugzeug viel zu laut oder viel zu spät über das Haus geflogen ist. Was können Bürgerinnen und Bürger tun, wenn sie sich über ein Fluglärmereignis informieren wollen oder sich beschweren wollen?

Zunächst können sie unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 2345679 den Frankfurter Flughafen anrufen und ihre Fluglärmbeschwerden melden.

Über das Internet sind viele Seiten abrufbar, die Auskunft über die gemessene Lautstärke geben sowie mit einer Beschwerdemöglichkeit per Mail verknüpft sind. So werden zum Beispiel auf der Seite dfld.de nicht nur die Daten der Messstation in Neu-Isenburg, Zeppelinstraße 10, abgebildet, sondern - durch Mausklick auf den jeweiligen Flug - kann eine Beschwerdemail verschickt werden (http://dfld.de/Mess.php?E=D&R=1&S=99&L=G). Eine allgemeine Fluglärmbeschwerde mit einem individuellen Beschwerdetext kann unter http://www.dfld.de/Link.php?URL=Mess/BeschwerdeSO.php?R=1 versendet werden.

Um herauszufinden, welches Flugzeug großen Lärm verursachte, kann auch die Seite des Umwelthauses Kelsterbach aufgerufen werden (http://inaa.umwelthaus.org/). Hier werden nicht nur die Flugbewegungen, Lautstärke, Maschinentyp und Airline veröffentlicht sondern auch die Flugbewegungen bildlich wiedergegeben.

Die Stadt Neu-Isenburg weist noch einmal deutlich darauf hin, dass in einigen Bereichen von Neu-Isenburg die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen haben. Zahlungspflichtig ist die Fraport AG als Flugplatzhalterin. Ansprüche bestehen vor allem für Wohnnutzungen innerhalb der festgelegten Tag-Schutzzone 1, der Nachtschutzzone und der Regionalfondszone. Die Ansprüche richten sich danach, in welcher Zone sich ein Grundstück befindet. Grundlage hierfür sind die Flugrouten und Berechnungsverfahren zur Lärmausbreitung. Dazu gibt es Karten, die im RP Darmstadt zur Ansicht ausliegen oder im Internet eingesehen werden können unter http://hessenviewer.hessen.de/

Antragsunterlagen auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen (passiven) Schallschutz sind im Rathaus Neu-Isenburg erhältlich. Ansprechpartner bei der Stadt Neu-Isenburg ist Dr. Markus Bucher, Telefon 06102-241 - 764, beim Regierungspräsidium Darmstadt sind Informationen zum Thema unter der Nummer 06151 123108 eingerichtet.

www.familien-blickpunkt.de

Bewertungsberichte