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Ausnahmegenehmigung jetzt beantragen
von www.Familien-Blickpunkt.de am 16/05/2018 - 11:09 |
Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Kreis Offenbach - Wer die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft auf Leinwand zeigen will, muss eine Ausnahmegenehmigung für den Lärmschutz beantragen. Die kostenpflichtige Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards, insbesondere bei den Spielen die um 21:00 Uhr beginnen, an fast allen Orten nicht eingehalten werden können. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird nach Zeitaufwand berechnet. Im Regelfall beträgt diese 65 Euro.
Die Ausnahmegenehmigung für Städte mit weniger als 30.000 Einwohnern erteilt der Kreis Offenbach. In Dietzenbach, Dreieich, Langen, Neu-Isenburg und Rodgau ist das jeweilige Ordnungsamt zuständig. Das Antragsformular ist im Internet unter www.kreis-offenbach.de/fußball-wm abzurufen. Vollständig ausgefüllte Antragsformulare können per Fax an 06074 8180-4910 oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.
Durch die Verordnung wird der Spielraum der Immissionsschutzbehörde erweitert, Veranstaltungen in den Abendstunden zuzulassen. Dabei ist im Einzelfall abzuwägen, zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Hierbei werden das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen zu berücksichtigen sein.
Nicht betroffen von der Genehmigungspflicht ist das Fernsehen in Gaststätten, sowie im privaten Bereich im Garten oder auf dem Balkon. Doch auch in diesen Fällen ist natürlich Rücksicht auf die Nachtruhe zu nehmen.
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